Ausbildereignungsprüfung

An der Fachschule besteht die Möglichkeit, die Ausbildereignungsprüfung abzulegen.

Als angehende Ausbilder weisen Sie Ihre Kompetenzen in einer schriftlichen Prüfung und praktischen Unterweisung eines Auszubildenden nach.

Die Prüfung ist in der AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) geregelt.

Die Studierenden zeigen ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Ausbilder in vier Handlungsfeldern:

  • Die Ausbildung planen
  • Die Einstellung von Auszubildenden durchführen
  • Die Ausbildung durchführen
  • Die Ausbildung abschließen

In Lernsituationen vertiefen Sie Ihre Kompetenzen, zum Beispiel:

  • einen Ausbildungsbetrieb anerkennen zu lassen
  • Vorstellungsgespräche zu führen
  • Am Arbeitsplatz auszubilden
  • Zeugnisse auszustellen
Fachschule für Landwirtschaft Münster-Wolbeck, BAP-PrüfungBild vergrößern
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