Beratungsangebot zum Düngerecht und Nährstoffmanagement

Das Düngerecht weist eine Vielzahl an Detailregelungen und Dokumentationsverpflichtungen auf, die landwirtschaftliche Betriebe einhalten müssen. Es umfasst den gesamten Pflanzenbau wie auch viele Regelungen zum Wirtschaftsdüngeranfall und deren Einsatz zur Düngung oder deren Verwertung.

Mit verschiedenen aufeinander abgestimmten Beratungsprodukten ermitteln wir die für ihren Betrieb notwendigen Dokumentationspflichten und unterstützen Sie bei der Durchführung. Damit verschaffen Sie sich eine zeitliche Entlastung und sind gut aufgestellt bei der nächsten Betriebskontrolle.

Der Einstieg erfolgt mit unserem sogenannten Wirtschaftsdünger-Check.

Über den nachfolgenden Link können Sie sich den Auftragsbogen für den Wirtschaftsdünger-Check und die Stoffstrombilanz herunterladen, direkt am Computer ausfüllen und uns zumailen.
Auftrags-und Datenerhebungsbogen Wirtschaftsdüngercheck und Stoffstrombilanz

Mit ihren übersandten Daten erstellen wir den Wirtschaftsdüngercheck. Dieses Dokument informiert Sie zum Beispiel darüber, ob Sie

  • die betriebsindividuelle N-Obergrenze aus organischen Düngern einhalten
  • eine Stoffstrombilanz erstellen müssen
  • von weiteren Aufzeichnungspflichten (Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation) befreit oder nicht befreit sind.

Falls mit dem Wirtschaftsdünger-Check ermittelt wurde, dass ihr Betrieb eine Stoffstrombilanz zu erstellen hat, können wir Sie auch dabei unterstützen.

Aktuell ergeben sich durch die Stoffstrombilanzverordnung Änderungen dahingehend, dass ab dem 01.01.2023 alle Betriebe > 20 ha oder mehr als 50 GV je Betrieb verpflichtet sind, eine Stoffstrombilanz zu erstellen.

Sollte sich aus dem Wirtschaftsdünger-Check ergeben, dass Sie zur Aufzeichnung der Düngung verpflichtet sind, halten wir ein weiteres Beratungsanbot für Sie bereit: den Dokumentations-Check.

Düngehilfe

Hierbei unterstützen wir Sie beratend bei der Düngebedarfsermittlung und der Dokumentation der Düngung mit Hilfe des Düngeportals NRW. Wir führen Sie beispielhaft in das Programm ein oder wir begleiten Sie ganzjährig im Düngeportal und erstellen abschießend den „Jährlichen Betrieblichen Nährstoffeinsatz“, der jedes Jahr bis zum 31.03. erstellt werden muss.

Unser Anliegen ist es immer, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, damit Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Bei Fragen rufen Sie gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail.

  • Rolf Krümpel, E-Mail: rolf.kruempel@maillwk.nrw.de, Tel.: 02574 9277-87
  • Monika Vinnemann, E-Mail: monika.vinnemann@maillwk.nrw.de, Tel.: 02574 9277-69

Dokumente und weiterführende Infos