Zentrale Infostelle Gebietsausweisung

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Landschaft in Ostwestfalen

Umfangreiche Änderungen bei Nitratbelasten Gebieten. Unterstützung der Landwirte durch Zentrale Infostelle Gebietsausweisung.

Aufgrund einer Neufassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ (AVV GeA vom 16.08.2022), ergaben sich in Nordrhein-Westfalen deutliche Änderung, vor allem bei den Nitratbelasteten Gebieten. Die Neuausweisung war erforderlich, da die EU Kommission die Regelungen der vorherigen AVV GeA vom 10.11.2020 als nicht ausreichend zum Schutz des Grundwassers und zur Erreichung der Ziele der Nitratrichtlinie bewertet hat.

Die Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebiete sowie die jeweils betroffenen Feldblöcke (Referenzparzellen) sind ab dem 1.12.2022 im ELWAS-Web und im Geoportal www.opengeodata.nrw.de in der Kategorie „Umwelt und Klima“, Unterkategorie „Wasser“ veröffentlicht. Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe können ihre betriebsspezifisch betroffenen Flächen im Düngeportal NRW abrufen, sobald sie EDV-technisch zur Verfügung stehen.

Um spezifische Fragen zur Gebietsausweisung laut § 13a der Düngeverordnung sowie zur Landesdüngeverordnung 2022 zu klären, wird wie auch im letzten Jahr die Zentrale Infostelle Gebietsausweisung wieder als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Anfragen werden in Zusammenarbeit mit dem für die Gebietsausweisung zuständigem LANUV beantwortet. Je nach Anfrage und der teilweise komplexen Zusammenhänge kann die Beantwortung eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Selbstverständlich bemühen sich alle Beteiligten, so zeitnah und verständlich wie möglich zu antworten. 

Kontakt

Zu erreichen ist die Infostelle per E-Mail: gebietsausweisung@maillwk.nrw.de, oder per Post an:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zentrale Infostelle Gebietsausweisung
Gartenstrasse 11
50765 Köln-Auweiler


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