Was macht ein Tierwirt oder eine Tierwirtin?

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Das Tierwohl und beste Erzeugnisse im Blick

Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel und Bienen spielen in der Landwirtschaft eine große Rolle. An die Aufzucht, Betreuung und Pflege wie auch an die Qualität der Erzeugnisse werden hohe Erwartungen gestellt. Entsprechend verantwortungsvoll ist die Arbeit der Tierwirte und Tierwirtinnen, die aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in fünf Fachrichtungen ausgebildet werden.

Fachrichtungen

Imkerei

Imker leisten mit der Bienenhaltung einen großen ökologischen Beitrag zur Bestäubung blühender Pflanzen; zugleich produzieren sie ein gefragtes und hochwertiges Nahrungsmittel. Dazu füttern und pflegen sie die Bienenvölker, halten die Bienenunterkünfte instand und bestimmen einen passenden Standort für ihre Tiere. Sind die Honigwaben gefüllt, entnehmen sie diese und schleudern sie im Schleuderraum. Dabei achten sie auf Hygiene und Qualitätsstandards.

Wo arbeitet man?

  • in Imkereien
  • in Königinnenzucht- und Bestäubungsbetrieben

Schäferei

Schäfer erzeugen nicht nur hochwertige Nahrungsmittel wie Schafmilch und Lammfleisch; mit der Wolle liefern sie auch einen hochwertigen, permanent nachwachsenden Rohstoff. Hierzu versorgen und füttern sie die Schafe, ziehen Jungtiere auf und pflegen kranke Tiere. Durch die Beweidung mit Schafen leisten sie außerdem einen wertvollen Dienst als Landschaftspfleger. Wenn sie Schafe hüten, setzen sie speziell ausgebildete Hütehunde ein, die sie führen und versorgen.

Wo arbeitet man?

  • in tierwirtschaftlichen Betrieben
  • in landwirtschaftlichen Betrieben

Geflügelhaltung

Tierwirte in der Fachrichtung Geflügelhaltung halten, züchten und vermarkten Geflügel. Sie kontrollieren die Entwicklung des Geflügels, sorgen für die Gesundheit der Tiere, reinigen die Käfige, Ställe und Batterien, desinfizieren sie und entsorgen die tierischen Ausscheidungen. Dabei beachten sie die maßgeblichen Hygiene-, Tier- und Verbraucherschutzvorschriften.

Wo arbeitet man?

  • in Betrieben der Geflügelzucht, Geflügelmast oder der Eierzeugung.

Schweinehaltung

Tierwirte und Tierwirtinnen der Fachrichtung Schweinehaltung pflegen und betreuen Schweine in Zucht- und Mastbetrieben. Sie bedienen automatische Fütterungs- und Lüftungssysteme, reinigen die Ställe, desinfizieren sie und entsorgen die tierischen Ausscheidungen. Dabei beachten sie alle maßgeblichen Hygiene-, Tier- und Verbraucherschutzvorschriften. Sie versorgen die trächtigen Sauen, überwachen die Geburt, kümmern sich um die Muttertiere und ziehen die Ferkel auf.

Wo arbeitet man?

  • in Schweinezuchtbetrieben und Betrieben zur Ferkelerzeugung
  • in Schweinemästereien
  • in Besamungsstationen
  • in agrarwissenschaftlichen Versuchsanstalten

Rinderhaltung

Tierwirte und Tierwirtinnen der Fachrichtung Rinderhaltung pflegen, betreuen und versorgen Zucht, Milch- und Schlachtrinder. Sie versorgen die trächtigen Kühe, überwachen die Geburt, kümmern sich um die Muttertiere und ziehen die Kälber und Jungrinder auf. In Milchviehbetrieben melken sie die Kühe, meist mit Melkmaschinen und -anlagen und sie wirken bei der Abgabe der Milch an Molkereien mit.

Wo arbeitet man?

  • in landwirtschaftlichen Betrieben Rinderzucht oder Milchviehhaltung
  • in Besamungsstationen
  • in agrarwissenschaftlichen Versuchsanstalten

Zugangsbedingungen, Dauer und Ablauf der Ausbildung

  • Zugangsbedingungen: Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Ausbildungsbetriebe stellen überwiegend Auszubildende mit Hauptschul- oder mittlerem Bildungsabschluss ein.
  • Betrieb und Berufsschule: Ausgebildet wird 3 Jahre im dualen System. Eine Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre ist nach abgeschlossener Berufsausbildung oder mit (Fach-) Hochschulreife möglich Mehr erfahren

Ausbildungsinhalte laut Verordnung über die Berufsausbildung

Persönlich mitzubringen sind…

  • Freude an der Arbeit mit Tieren
  • Interesse an biologischen Vorgängen
  • technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt
  • Bereitschaft zu selbstständiger und engagierter Arbeit
  • Freude an körperlicher Arbeit
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten

Vergütung

Die angemessene Bruttovergütung beträgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für Auszubildende in der Landwirtschaft:

  ab 01.08.2024 ab 01.08.2025
1. Ausbildungsjahr 830,00 € 855,00 €
2. Ausbildungsjahr 890,00 € 920,00 €
3. Ausbildungsjahr 960,00 € 990,00 €

Bei zweijähriger Ausbildung gelten die Sätze des zweiten und dritten Ausbildungsjahres.

Berufsschulstandorte

Nach der Ausbildung: Fortbildungsmöglichkeiten und Studium

  • Landwirtschaftsmeister/in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in
  • Staatlich geprüfte/r Agrarbetriebswirt/in
  • Staatlich geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in
  • Bachelor of Science (B.Sc.) – Master of Science (MSc.)
  • Fortbildung
  • Studium

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