Urlaub
In den vorgesehenen Kästchen der Vertragsniederschrift ist der dem / der Auszubildenden zustehende Urlaub für jedes Kalenderjahr - nicht Ausbildungsjahr - einzutragen, und zwar Werktage oder Arbeitstage (bitte ankreuzen!). Weitere Einzelheiten zur Berechnung des Urlaubs sind dem Merkblatt zum Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Gesetz selbst, dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer sowie den Tarifverträgen zu entnehmen.


 197 KByte
 197 KByte