Beratung und Dokumentationsservice zum Dünge- und Nährstoffmanagement
Das Düngerecht weist mittlerweile eine noch kaum zu überschauende Vielzahl an Detailregelungen und Dokumentationsverpflichtungen auf. Hiervon sind nicht nur Ackerbauern betroffen. Es umfasst den gesamten Pflanzenbau wie auch viele Regelungen zum Wirtschaftsdüngeranfall und deren Einsatz zur Düngung oder deren Verwertung. Mit verschiedenen aufeinander abgestimmten Beratungsprodukten bieten wir Ihnen die Ermittlung der für Ihren Betrieb notwendigen Dokumentationsverpflichtungen an und unterstützen Sie bei der Durchführung.
Liste der Agrarbüro-Dienstleister für die Unterstützung bei den Dokumentationspflichten
Wirtschaftsdünger-CheckMit dem Wirtschaftsdünger-Check ermitteln wir für Sie Ihre Stickstoff-Obergrenze. Anhand der eigenen Tierhaltung, des Gärrestanfalls sowie der Zufuhr und Abgabe organischer Dünger von Dritten prüfen wir die Einhaltung dieser Obergrenze, die Bußgeld und CC-relevant ist. Gleichzeitig berechnen wir den GV-Besatz, der wiederum für die Bemessung der Wirtschaftsdüngerlagerdauer von Bedeutung ist. Ebenfalls können sich in bestimmten Konstellationen Befreiungsmöglichkeiten von weiteren Dokumentationspflichten für Sie ergeben. |
Darin sind enthalten:Berechnung der betriebsindividuellen N-Obergrenze aus org. Düngern (vormals 170kg/ha), N- und P-Anfall aus Tierhaltung und BGA, Berechnung von GV-Besatz/ha, Ermittlung Lagerdaueranforderung für Wirtschaftsdünger im Baubestand (kein Neubau), Ermittlung Stoffstrombilanzpflicht, Befreiungsmöglichkeiten von Aufzeichnungspflichten nach § 10 Abs.3 Nr. 4. DüV und § 5 LDüngVO. |
Die Berechnungen sind für jede Unternehmung einzeln zu erstellen. |
Lagerraum-CheckDie Düngeverordnung verpflichtet alle Betriebsinhaber mit einem Anfall von Wirtschaftsdüngern oder Gärrückständen diese für bestimmte Zeiten lagern zu können. Die Dauer der Lagermöglichkeit ergibt sich wiederum aus der Flächenausstattung ihres Betriebes. Zudem müssen Sie sonstige Zuflussmengen lagern und Unterlagen zu ihren Lagerungsmöglichkeiten bei einer Kontrolle vorlegen können. Mit dem Lagerraum-Check ermitteln wir für Sie das nachzuweisende Lagervolumen und erfassen ihren Bestand. Neben dem Zubau von fehlendem Lagerraum kann durch eine Verwertung, durch externe Lager oder durch Separation ein Problem gelöst werden. Welche Maßnahmen für Sie passen wird im Detail besprochen. |
Darin sind enthalten:Ermittlung Lagerdaueranforderung für Wirtschaftsdünger im Bestand und für Bauplanungen (Beurteilungsblatt). Ermittlung des notwendigen Lagervolumens für Tierhaltung und Biogaserzeugung, Ermittlung sonstiger Zuflussmengen ins Lager nach AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Dokumentation vorhandener Lagerräume zum Nachweis §12 DüV, Auswirkungen von Separation auf Flüssig- und Feststofflager. |
Die Berechnungen sind für jede Unternehmung einzeln zu erstellen. |
Dokumentations-CheckVor jeder Düngung mit wesentlichen N-oder P-Mengen müssen Sie eine Düngebedarfsermittlung durchführen. Die erfolgte Düngung muss innerhalb von zwei Tagen dokumentiert werden. Der hohe Grad an Detailregelungen erhöht zwangsläufig die Fehlerwahrscheinlichkeit. Mit der beratenden Begleitung des Dokumentations-Checks gehen Sie auf Nummer „Sicher“. Die Düngeverordnung ermöglicht aber auch Korrekturen und variable Anpassungen. Insbesondere in ausgewiesenen nitratsensiblen Gebieten helfen wir Ihnen die gegebenen Möglichkeiten sinnvoll zu nutzen. |
Darin sind enthalten:Unterstützung bei der Düngebedarfsermittlung (DBE), Korrekturmöglichkeit der DBE bei außergewöhnlichen Ereignissen, Optimierung der N-Düngung in nitratgefährdeten Feldblöcke (§13a DüV) im Rahmen der durchschnittlichen Absenkung auf 80 % des Düngebedarfs, Sichtung der Dokumentation auf Einhaltung der N-Obergrenze auf Schlagebene und der Düngebedarfswerte, Summierung des N- und P-Düngebedarfs auf Betriebsebene, Prüfung von Anpassungsoptionen des Düngungsniveaus < 160 kg/ha N nach §13a Abs.2 DüV) |
Die Berechnungen sind für jede flächenbewirtschaftende Unternehmung einzeln zu erstellen. |
StoffstrombilanzMit der Stoffstrombilanzverordnung aus 2017 sind viele Tierhalter und nahezu alle Biogasanlagenbetreiber verpflichtet jährlich eine Stoffstrombilanz zu erstellen. Hierzu werden viele Zahlen aus Ihrer Buchführung und anderen Quellen benötigt. Unsere Berater erstellen die Bilanz und gehen mit Ihnen die Zahlen im Detail durch. |
Erstellung einer Stoffstrombilanz nach der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). |
Optimierung des NährstoffmanagementsDie Frage nach einer umweltverträglichen landwirtschaftlichen Produktion hat die ganze Gesellschaft erfasst und sollte auch Leitmotiv eines jeden Betriebsleiters sein. Die Möglichkeiten sich in Sachen Nährstoffe zu optimieren sind vielfältig und können auch ökonomisch von Vorteil sein. Wir gehen mit Ihnen die für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten zur Verringerung von Nährstoffanfall oder der Effizienzerhöhung durch und vergleichen die wirtschaftlichen Auswirkungen möglicher Anpassungsszenarien. |
Das könnte sein: Reduzierung der Nährstoffausscheidungen im Rahmen individueller Fütterungsverfahren, Ermittlung individueller N-Ausscheidungsmengen in der Milchviehhaltung, Optimierung des N-P-Verhältnisses beim Export von Nährstoffen, Effizienzsteigerungen durch verlustmindernde Technik bei Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, Anpassung des Tierbestands in Kombination mit Tierwohl-Haltungsverfahren u.v.m.. |
Kosten
Dieses Beratungsangebot wird als "Betriebsindividuelle Einzelberatung" abgerechnet:
Mitglieder der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft und intensivberatene Betriebe der Wasserrahmenrichtlinie erhalten den Wirtschaftsdünger- und den Dokumentations-Check kostenfrei.