Leitfaden "Artenschutz in der Landwirtschaft"

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Großer Brachvogel (Numenius arquata). Foto: Josef Limberger, piclease

Das europäische Naturschutzrecht und seine Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz stellen Anforderungen an die Landwirtschaft. So gibt es für ausgewählte Arten von europäischer Bedeutung ein strenges Artenschutzregime, das bei bestimmten Vorkommen, also auch außerhalb der Schutzgebiete, zu beachten ist. Die Landwirtinnen und Landwirte vor Ort stehen deshalb häufig vor der Frage, ob ihre Bewirtschaftungsmethoden im Einzelfall unbedenklich sind für den Erhalt einer Art.

Gleichzeitig steht die heutige Landwirtschaft unter einem zunehmend größer werdenden Wettbewerbsdruck und stellt viele Bewirtschafter vor die schwierige Herausforderung, auch den Ansprüchen des Naturschutzes gerecht zu werden. Diese große Aufgabe lässt sich nur gemeinsam mit allen Betroffenen lösen. Daher wurde in einer Kooperation von Umweltministerium, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ein Leitfaden entwickelt. Er soll Landwirten und Behörden als Arbeitshilfe dienen und enthält für besonders gefährdete Arten der Feldflur eine Auflistung der Bewirtschaftungsmaßnahmen und den dazu passenden Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen sowie deren Förderhöhe.

Den Leitfaden kann beim LANUV heruntergeladen werden. Im Downloadbereich stehen auch die Anlagen zum Leitfaden zur Verfügung.