Einzelbetriebliche Naturschutz- und Biodiversitätsberatung im Münsterland

Landschaft in den BaumbergenBild vergrößern

Im Juni 2016 hat die Landwirtschaftskammer NRW mit der einzelbetrieblichen Biodiversitätsberatung im Münsterland begonnen. In den folgenden Jahren wurden Landwirten vielfältige, jeweils an die betrieblichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen zur Biodiversitätsförderung nähergebracht und so ein Beitrag zum Natur- und Artenschutz geleistet.

Durch die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften hat sich die Landwirtschaftskammer dazu verpflichtet,  die Beratung zur Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen weiter zu erproben. Hierzu wurde ausgehend von den Erfahrungen im länderübergreifenden Projekt „Fokus Naturtag“ ein  Beratungskonzept entwickelt, das speziell im Münsterland in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie in den Städten Münster und Recklinghausen umgesetzt werden soll. Die Beratung setzt zunächst an den vielfältigen Möglichkeiten zur Umsetzung von ökologischen Vorrangflächen (Greening-Verpflichtungen) an, weiterhin werden den Landwirten die bestehenden Förderangebote im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes vorgestellt.

Die Beratung findet vor Ort auf den Betrieben statt. Ausgangspunkt ist die einzelbetriebliche Analyse aller im Betrieb bewirtschafteten Flächen. Für die Maßnahmenumsetzung spielt insbesondere die Lage der Flächen eine wesentliche Rolle. Flächen mit angrenzenden Gewässern oder Strukturelementen, aber auch unwirtschaftliche Teilschläge bzw. Randbereiche werden zunächst besonders in den Fokus genommen. Auf diesen Flächen werden passende Maßnahmen aus den aktuellen Förderprogrammen empfohlen und eine Kombination mit den Anforderungen des Greenings überprüft. Hierbei werden unter anderem Hinweise zur Umsetzung und konkrete Bewirtschaftungsauflagen besprochen. Im Anschluss hieran erfolgt eine gemeinsame Flächenbesichtigung. Des Weiteren werden auch freiwillige, sogenannte niederschwellige Maßnahmen der Biodiversitätsförderung wie z.B. Lerchenfenster vorgestellt.

Alle besprochenen Maßnahmen werden in einer umfangreichen Informationsmappe zusammengestellt. Diese enthält eine schlagspezifische Darstellung der Maßnahmen, eine Berechnung der ökologischen Vorrangflächen mit und ohne die geplanten Maßnahmen sowie detaillierte Maßnahmensteckbriefe. Des Weiteren werden die eingezeichneten Maßnahmen den Betrieben für ihren ELAN-Antrag zur Verfügung gestellt. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu erleichtern erhält der Betrieb außerdem einen Jahreskalender mit allen für ihn relevanten Terminen und Fristen sowie Flächenkartei, in der alle Schläge mit Maßnahmen aufgeführt sind.

Vortrag

Ansprechpartner

Die Arbeiten wurden teilweise finanziert durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Landesinitiative des Landes NRW.