Einzelbetriebliche Naturschutz- und Biodiversitätsberatung in Ostwestfalen-Lippe

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Seit Januar 2019 bietet die Landwirtschaftskammer NRW die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung auch in Ostwestfalen-Lippe an. Interessierte Landwirte können sich in den vielfältigen Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität im eigenen Betrieb beraten lassen und die Maßnahmen gemeinsam mit der Beraterin auf die betrieblichen Gegebenheiten abstimmen und so ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten.

Durch die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften hat sich die Landwirtschaftskammer dazu verpflichtet, die Beratung zur Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen weiter zu erproben. Hierzu wurde ausgehend von den Erfahrungen im länderübergreifenden Projekt „Fokus Naturtag“ ein Beratungskonzept entwickelt. Mit der Region Ostwestfalen-Lippe kann die Landwirtschaftskammer nun in fünf (Stand Juni 2019) Gebieten in Nordrhein-Westfalen eine Biodiversitätsberatung anbieten. Dabei werden die verschiedenen Förderangebote, wie Agrarumweltmaßnahmen oder Vertragsnaturschutzpakete mit finanziellem Ausgleich genutzt. Auch die Kombinierbarkeit von Agrarumweltmaßnahmen mit der Greeningverpflichtung sind auf vielen Flächen möglich und werden bei der Beratung berücksichtigt.

Die Beratung findet vor Ort auf den Betrieben statt. Ausgangspunkt ist die einzelbetriebliche Analyse aller im Betrieb bewirtschafteten Flächen. Für die Maßnahmenumsetzung spielt insbesondere die Lage der Flächen eine wesentliche Rolle. Flächen mit angrenzenden Gewässern oder Strukturelementen, aber auch unwirtschaftliche Teilschläge bzw. Randbereiche werden zunächst besonders in den Fokus genommen. Auf diesen Flächen werden passende Maßnahmen aus den aktuellen Förderprogrammen empfohlen und die Kombination mit den Anforderungen des Greenings überprüft. Hierbei werden unter anderem Hinweise zur Umsetzung und zu konkreten Bewirtschaftungsauflagen besprochen. Im Anschluss erfolgt eine gemeinsame Flächenbesichtigung. Des Weiteren werden auch freiwillige, sogenannte niederschwellige Maßnahmen der Biodiversitätsförderung wie z.B. Lerchenfenster oder Maßnahmen an der Hofstelle vorgestellt.

Alle besprochenen Maßnahmen werden in einer umfangreichen Informationsmappe zusammengestellt. Diese enthält eine schlagspezifische Darstellung der Maßnahmen, eine Berechnung der ökologischen Vorrangflächen mit und ohne die geplanten Maßnahmen sowie detaillierte Maßnahmensteckbriefe mit Informationen zu Auflagen und Bewirtschaftungshinweisen. Des Weiteren werden die eingezeichneten Maßnahmen den Betrieben für ihren ELAN-Antrag zur Verfügung gestellt. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu erleichtern erhält der Betrieb einen Jahreskalender mit allen für ihn relevanten Terminen und Fristen sowie Flächenkartei, in der alle Schläge mit Maßnahmen aufgeführt sind.

Vortrag

Ansprechpartnerin

Die Arbeiten wurden teilweise finanziert durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative „Beratung zur Sicherung nicht marktfähiger Umweltleistungen der Landwirtschaft“.