Feldvogelinseln im Acker
Was ist eine Feldvogelinsel?
Die Feldvogelinsel beschreibt einen nicht bewirtschafteten Teilschlag inmitten einer größeren ackerbaulich genutzten Fläche, der als Brache angelegt ist.
Welchen ökologischen Nutzen bieten Feldvogelinseln?
Zahlreiche Brutvogelarten der offenen Feldflur weisen seit Jahren stark schrumpfende Bestandsgrößen auf. Mit der Schaffung von Feldvogelinseln soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Die hier vorgestellte Maßnahme dient in erster Linie der Schaffung von Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen während der Frühjahrs- und Sommermonate für bodenbrütende Feldvogelarten wie z. B. Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche. Vor allem der Kiebitz bevorzugt für Brut und Aufzucht der Nachkommen schwarzliegende oder mit nur spärlicher Vegetation bestandene Ackerflächen. Aber auch Fasan, Rohrweihe und Wachtel bieten die Feldvogelinseln einen komfortablen Brut- und Nahrungsraum.
Was ist bei der Umsetzung von Feldvogelinseln zu beachten?
Die Größe einer Feldvogelinsel beträgt 0,5 bis 1 ha (in Ausnahmefällen bis 2 ha) bei einer Mindestbreite von 50 m; sie liegt als Teilschlag innerhalb eines Ackerschlages, der zu Beginn der Brutzeit keine oder nur eine sehr lückige Vegetation aufweist. Der Abstand zu vertikalen Strukturen, wie Gebäuden oder höheren Gehölzen, sollte mindestens 50 m betragen. Es ist eine Bewirtschaftungsruhe ab der Brutzeit bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht bzw. bis spätestens zum Herbst einzuhalten. Auf Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten.
Welche Programme gibt es, um Feldvogelinseln anzulegen?
Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen des einjährigen Naturschutzförderpakets „Feldvogelinseln im Acker“ des Landes NRW in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Dabei richten sich die Ausgleichszahlungen nach der angrenzenden Hauptkulturart und werden in Abhängigkeit von der Marktentwicklung jährlich angepasst, wobei Hauptkulturarten sowie förderrelevante Vogelarten im Fördererlass des MULNV festgelegt sind.
Die förderrechtlichen Details zu den verschiedenen Maßnahmen sind im Maßnahmenfinder Biodiversität zu finden.
Feldvogelinseln können gegebenenfalls auch als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden, dann allerdings ohne die Möglichkeit Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de
Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen
www.biostationen-nrw.com