Warum ist die biologische Vielfalt zu erhalten?
Ökosystemleistungen
Ganz selbstverständlich nutzen wir täglich die „Dienstleistungen" der Natur: frische und saubere Luft, sauberes Wasser, Obst und Honig (erzeugt mit Hilfe bestäubender Insekten wie z.B. Bienen), CO 2-Speicherung (z.B. in Wäldern, Mooren, Böden und Weltmeeren) und vieles mehr. Diese Dienstleistungen kann die Natur nur aufgrund ihrer intakten Biodiversität liefern. Es sind für uns lebenswichtige, aber unentgeltlich von der Natur bereit gestellte Funktionen.
Erhalt genetischer Ressourcen
Biodiversität bedeutet genetische Vielfalt. Die in der Vielfalt der Gene enthaltenen Erbinformationen können in der Ernährung und in der Medizin helfend eingesetzt und durch die Zucht besserer Nutztierrassen und Pflanzensorten nutzbar gemacht werden. Damit das gelingen kann, muss die biologische Vielfalt und das in ihr vorhandene genetische Potenzial erhalten werden.
Anpassung an Umweltveränderungen
Genetische Vielfalt ist die Grundlage dafür, dass Organismen, Arten und somit auch ganze Ökosysteme flexibel bleiben und sich an sich verändernde Lebensbedingungen anpassen können. Besonders in Zeiten des Klimawandels ist es wichtig, dieses Anpassungspotential zu erhalten.
Ideengeber für Innovationen
Pflanzen und Tiere haben bereits zahlreiche Vorlagen für technische Erfindungen geliefert (Bionik). Die Übernahme von erfolgreichen Anpassungen in der Natur kann beispielsweise zu leichteren und trotzdem stabileren Konstruktionen führen und so auch dabei helfen, Rohstoffe und Energie einzusparen.
Erholung und Wohlbefinden
Die biologische Vielfalt der Natur dient unserer Erholung. Ob Waldspaziergänge, Reisen ans Meer oder Wanderungen in den Bergen, die Ästhetik und Schönheit der Natur aufgrund ihrer Vielfalt spielen für unser Wohlbefinden eine entscheidende Rolle.
Ethische Verpflichtung
Wir sind ethisch dazu verpflichtet, die Biodiversität und damit die Schöpfung um ihrer selbst willen zu schützen, aber auch aus Gründen der sozialen und der Generationengerechtigkeit zu bewahren. Laut Grundgesetz schützt der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" (GG Art. 20 a).