Gelegeschutz beim Kiebitz

Kiebitz NestmarkierungBild vergrößern
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Kiebitz im FeldBild vergrößern

Warum braucht der Kiebitz unsere Unterstützung?

Ursprünglich brütete der Kiebitz bevorzugt auf feuchtem, extensiv genutztem Grünland. Da dieser Grünlandnutzungstyp kaum noch vorzufinden ist, verlagert der Kiebitz sein Brutgeschäft vermehrt auf schwarzliegende Ackerflächen mit Sommerung (Mais, Rüben etc.). Heute ist er ein typischer Vogel der offenen Feldflur und mit seinen ab Anfang März zu beobachtenden auffälligen Balzflügen ein bekannter Frühlingsbote. Die Bestände des Kiebitzes sind jedoch in den letzten Jahren stark zurückgegangen.

Durch das Auffinden und Markieren sowie das anschließende Aussparen der Gelege bei der Bodenbearbeitung kann der Bruterfolg deutlich verbessert werden. Empfehlenswert sind bearbeitungsfreie Schonzeiten, etwa von Ende März bis Mitte Mai, ebenso die Anlage insektenreicher Strukturen wie Blühstreifen oder selbstbegrünende Ackerbrachen, die geschlüpften Küken Nahrung und Deckungsmöglichkeiten bieten.


Was ist beim Kiebitz-Gelegeschutz zu beachten?

Im ersten Schritt müssen die Kiebitzgelege -meist 3-4 gut getarnte Eier in Bodenmulden ab Mitte/Ende März, aufgefunden und markiert werden. Zuvor können auffällige Balzflüge als Hinweis auf mögliche Brutaktivitäten gewertet werden. Das Auffinden und Markieren kann gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Biologischen Stationen vor Ort geschehen.

Die markierten Gelege sind bei der Bearbeitung auszusparen, indem sie entweder umfahren oder gegebenenfalls um wenige Meter umgesetzt werden. Unbeschadet umgesetzte Nester werden von den Altvögeln nach kurzer Zeit wieder aufgesucht und weiterbebrütet.

Die Bodenbearbeitung in Kiebitz-Schwerpunkträumen sollte möglichst innerhalb von wenigen Tagen durchgeführt sein und idealerweise in der Zeit von Ende März bis Mitte Mai nicht stattfinden. Für geschlüpfte Küken sind nahe gelegene lichte Blühstreifen oder -flächen, Ackerstreifen oder -brachen sowie Feuchtstellen als Nahrungsangebot (Insekten) und Deckungsraum wichtig.


Mit welchen Programmen kann der Gelegeschutz gefördert werden?

Da der Kiebitz sehr standorttreu ist kehrt er gerne in sein angestammtes Brutgebiet zurück und nutzt häufig dieselben Flächen wie im Vorjahr. Sind diese Flächen bekannt, kann mit dem einjährigen Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“ kurzfristig im Frühjahr reagiert und ein Teil der Ackerfläche als Kurzzeitbrache gefördert werden. Dabei richten sich die Ausgleichszahlungen nach der angrenzenden Hauptkulturart und werden in Abhängigkeit von der Marktentwicklung jährlich angepasst, wobei Hauptkulturarten sowie förderrelevante Vogelarten im Fördererlass des MULNV festgelegt sind.

Unterstützend können auch längerfristige Vertragspakete im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, insbesondere die Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung, aber auch die Einsaat von Ackerflächen mit passenden Blühmischungen, abgeschlossen werden. Der Kiebitzgelegeschutz ist natürlich auch auf freiwilliger Basis möglich und auch ohne Inanspruchnahme von Fördergeldern als effektive Artenschutzmaßnahme sinnvoll.

Die förderrechtlichen Details zu den verschiedenen Maßnahmen sind im Maßnahmenfinder Biodiversität zu finden.


Weiterführende Informationen:


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

Untere und höhere Naturschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen
www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wer-macht-was/naturschutzverwaltung

Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen
www.biostationen-nrw.com