Wolfsabweisende Zäune für Weidetiere
Stromführende mobile sowie stationäre Zäune müssen mit einem geeigneten Weidezaungerät betrieben werden. Bei der Auswahl sollte auf ein leistungsfähiges 230 Volt Netzgerät oder ein 12 Volt Weidezaungerät mit mind. 2 Joule Entladeenergie und mind. 2500 Volt Spannung geachtet werden. Um einen Stromkreislauf bei Berührung sicherzustellen, muss eine funktionierende Erdung angebracht sein. Dafür sollten ausreichend Erdungsstäbe verwendet werden, abhängig von den Bodenverhältnissen und dem Weidezaungerät. In regelmäßigen Abständen von 50 bis 100 Metern muss ein Hinweisschild auf die Elektrifizierung des Zaunes hinweisen. Zu möglichen Einsprunghilfen, wie z.B. Böschungen und Holzstapeln, sollte ein Abstand von vier Metern eingehalten werden, falls diese nicht beseitigt werden können. Alternativ können diese mit eingezäunt werden. Ebenfalls muss die komplette Weidefläche auch wasserseitig, eingezäunt werden (ggf. Durchlässe etc. an Überfahrten und Senken beachten).
- Vorgaben zu wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen für Weidetiere und Gehegewild (Nebenbestimmungen) 184 KByte
Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Stand: 18.07.2019
a) Mobile Elektrozäune
…sind entweder Elektronetze oder Litzensysteme. Grundsätzlich müssen mobile Zäune mindestens 90 cm hoch sein. Dort wo es aus örtlichen Gegebenheiten möglich ist, wird eine Zaunhöhe von 120 cm empfohlen. Um die erforderliche Mindesthöhe auf der gesamten Zaunlänge zu erreichen, müssen die Zaunecken immer gut gespannt werden. Die Gefahr des Untergrabens soll mit der bodengleichen Litze verringert werden. Deshalb muss bei Elektronetzen die unterste Litze auf der gesamten Zaunlänge auf Bodenniveau verlaufen; in überzäunten Mulden kann die unterste, nicht stromführende Litze mit zusätzlichen Kunststoffpfählen auf den Boden gedrückt werden. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, um durchgehend die 90 cm Höhe zu gewährleisten, sollten höhere Netze als 90 cm verwendet werden.
Mobile Litzenzäune müssen aus mindesten fünf stromführenden Litzen bestehen. wobei die unterste Litze nicht höher als 20 cm über Bodenniveau liegen darf. Ein Unterkriechen oder Untergraben durch große Beutegreifer soll durch die Stromführung in Bodennähe verhindert werden. Die Eckpfähle bei Litzenzäunen müssen aus geeigneten stabilen Pfählen bestehen, die in den Boden eingeschlagen werden können.
b) Stationäre Zäune
Stationäre Zaunanlagen für Schafe oder Ziegen müssen mindestens 120 cm hoch sein. Für Gehegewild gilt eine Mindestzaunhöhe von 180 cm. Förderfähig sind stromführende Litzenzäune oder nicht elektrifizierte Knotengeflechtzäune mit zusätzlichem Untergrabeschutz und Überkletterschutz. Der Untergrabeschutz kann eingerichtet werden als ein:
- vor den Zaun gesetzte stromführende Litze in 20 cm über Boden,
- 50 cm-tief eingegrabenes Knotengeflecht,
- vor dem Zaun ebenerdig ausgelegtes und mit Erdankern befestigtes Knotengeflecht.
Die Wahl des Untergrabeschutzes ist abhängig von
- Grundstücksgrenzen,
- Wegerecht
- Publikumsverkehr.
Insgesamt müssen mindestens fünf stromführende Litzen installiert werden. Um die Förderrichtlinie für stationäre Litzenzäune zu erfüllen, sollten die stromführenden Litzen in den Abständen von 20/40/60/90/120 cm angebracht werden. Der Abstand zwischen der untersten stromführenden Litze und dem Boden darf an keiner Stelle höher als 20 cm sein und sollte regelmäßig von Bewuchs befreit werden. Elektrozäune stellen einen wirksamen Schutz gegen große Beutegreifer dar.
Baustahlmatten, Stabgitter- oder Lattenzäune sowie Zaunpfähle aus (Recycling)Plastik oder teeröl-imprägniertem Holz sind nicht förderfähig.
c) Aufrüstung bestehender Zäune
Bestehende Zäune können wolfsabweisend aufgerüstet werden. Über mobilen Elektronetzen kann eine flatternde Breitbandlitze als Überkletterabwehr in zusätzliche Kunststoffpfähle eingehängt werden. Die Überkletterabwehr kann auch über älteren Knotengeflechtzäunen (stationär, nicht elektrifiziert) einfach und unkompliziert installiert werden. Bestehende Knotengeflechtzäune müssen ebenfalls mit einem ausreichenden elektrifizierten Untergrabeschutz ausgestattet werden.
Bestehende stromführende Litzenzäune können mit davor und dazwischen gesetzten stromführenden Litzen auf der gesamten Höhe und darüber hinaus erweitert werden. Auch hier darf die unterste Stromführende Litze nicht höher als 20 cm über Boden liegen. Beachten Sie, dass für Zäune bis 200 cm Höhe in der Regel keine Baugenehmigung beantragt werden muss. Informieren Sie sich dazu bitte bei ihrer Gemeinde vor Ort.
Das Aufrüsten von bestehenden Festzäunen ist meistens die einfachste, schnellste und kostengünstigste Fördermaßnahme, um Schafe, Ziegen und Gehegewild im Sinne der Förderrichtlinien zu schützen.
Noch mehr Möglichkeiten
- Weidetierhalter können bei starkem Wolfsdruck ihre Zäune durch flatternde Breitbandlitzen oder vergrämende Blinklichter erweitern. Bei Blinklichtern ist darauf hinzuweisen, dass diese immer nur in kurzen Intervallen eingesetzt werden sollten, da diese sonst ihre vergrämende Wirkung verlieren.
- Elektronetze und weitere mobile Zaunanlagen müssen nach Nutzung umgehend abgebaut werden. Durch nicht elektrifizierte Anlagen gewöhnen sich große Beutegreifer an die Zäune und nutzen sie als Trainingsmöglichkeiten.
- Angebrachtes Absperr- oder Flatterband sowie akustische und optische Abwehrmaßnahmen können zusammen mit anderen Herdenschutzmaßnahmen einen zeitweisen Schutz bieten, wenn sie mit anderen Maßnahmen wie der Aufrüstung eines bestehenden Zaunes kombiniert werden. Sie müssen aber immer wieder versetzt werden, damit kein Gewöhnungseffekt bei den Beutegreifern eintritt.
Ansprechpartner
- Goldfuß, Jens, Telefon: 02945 989-428
- Take, Wolfgang, Telefon: 02945 989-429
- Geisthardt, Nicole, Telefon: 02945 989-430
- Rudack, Ute, Telefon: 02945 989-427
E-Mail: herdenschutz@lwk.nrw.de