Umsetzung von EU-, Bundes-, Landesrecht (WRRL, WHG, LWG)

Uferböschung an der SiegBild vergrößern
WRRL-Maßnahmen an der Sieg bei Eitorf mit Abflachung der Uferböschung und Schaffung von Kiesinseln

(Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz)

Nahezu 20 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie am 22.12. 2000 sind zahlreiche Gewässerplanungen abgeschlossen, Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt und der EU berichtet worden. Gleichzeitig wurden in den Jahren 2009 und 2016 die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Neuordnung des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) und des Landeswassergesetzes NRW (LWG) entsprechend den Vorgaben der WRRL angepasst. Die Landwirtschaftskammer NRW konnte in diesem Prozess die landwirtschaftlichen und agrarstrukturellen Belange einbringen.

Anfang 2005 ist die erste Bestandsaufnahme NRW über Berlin nach Brüssel gemeldet worden. Dabei zeigte sich sowohl für Grundwasser als auch für oberirdische Gewässer, dass über 95% der Gewässer die ambitionierten Ziele sehr wahrscheinlich bis 2015 nicht erreichen werden. Unter Einbeziehung von Ergebnissen einer Landwirtebefragung zur Nutzung an oberirdischen Gewässern wurden ca. 40 % der Gewässer als natürliche Gewässer (NWB, natural water body) eingestuft, für die als ökologisches Ziel der „Gute ökologische Zustand“ gesetzt ist. Der überwiegende Teil (rund 60%) der Gewässer gilt als erheblich verändert (HMWB, heavily modified water body) und hat das „Gute ökologische Potential“ als Bewirtschaftungsziel. Diese Einstufungen wurden im Dezember 2015 auch für den zweiten Bewirtschaftungszyklus (Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2016-2021) durch den Landtag NRW bestätigt.

Auf Grundlage einer im Jahr 2008 mit dem Umweltministerium getroffenen Rahmenvereinbarung haben sowohl sondergesetzliche Wasserverbände als auch viele Wasser- und Bodenverbände in großer Zahl WRRL-Maßnahmen an oberirdischen Gewässern umgesetzt. Beispiele derartiger kooperativer Maßnahmen sind in zwei Broschüren der Landwirtschaftskammer NRW (erschienen 2014 und 2017) dargestellt. Allen Maßnahmen ist gemein, dass sie von der Landwirtschaftskammer NRW und hier insbesondere von den Bezirksstellen für Agrarstruktur und dem Geschäftsbereich 2 begleitet, zum Teil auch initiiert wurden und sowohl die ökologischen Belange als auch die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses und den Hochwasserschutz im Blick hatten.

Gemeinsam mit dem Wupperverband wurde von 2015 bis 2018 ein Projekt zur Umsetzung umfangreicher Gewässerrenaturierungsmaßnahmen durchgeführt. Ziel war es, Raum für die Gewässerentwicklung im Bereich der Oberen Wupper durch Einwerbung von Flächen in einer Größenordnung von 30 ha zu schaffen. Aufgrund der sehr erfolgreichen Zusammenarbeit konnten zu Projektende sogar mehr als 40 ha von den Landwirten in der Region zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen auf den bereitgestellten Flächen wurden so umgesetzt, dass sie nicht nur der WRRL, sondern auch der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRM-RL) dienen.

Ab 2020 werden für den neuen Bewirtschaftungsplan der WRRL incl. Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 wieder intensive Gespräche – auch auf regionaler Ebene – unter der Beteiligung der Landwirtschaftskammer mit den Wasserbehörden stattfinden. Die Landwirtschaft wird auch in Zukunft als verlässlicher Partner zur Verfügung stehen, um auf kooperativem Wege unter gleichrangiger Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse und landwirtschaftlicher Nutzungsinteressen Maßnahmen zur Erreichung der gewässerökologischen Ziele der WRRL umzusetzen.

Die Arbeiten wurden teilweise finanziert durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Landesinitiative des Landes NRW.