Allgemeine Informationen und rechtliche Rahmenbedingungen

sieguferboeschung

Umsetzung von EU-, Bundes-, Landesrecht (WRRL, WHG, LWG)

Nahezu 20 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie am 22.12. 2000 sind zahlreiche Gewässerplanungen abgeschlossen, Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt und der EU berichtet worden. Gleichzeitig wurden in den Jahren 2009 und 2016 die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Neuordnung des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) und des Landeswassergesetzes NRW (LWG) entsprechend den Vorgaben der WRRL angepasst.


Uferrandstreifen in Ostwestfalen

Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen sind nutzungsbeschränkte bzw. nutzungsfreie gewässerbegleitende Flächen unterschiedlicher Breite, die wichtige Funktionen im Rahmen des Gewässerschutzes erfüllen. Sie dienen als Pufferzone und stellen wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten dar.


Totholz im Fluss

„Blaue Richtlinie“ für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer

Die Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - auch als die Blaue Richtlinie bekannt - beschreibt, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können.


Grünland an der Siegmündung

Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren gem. WHG, Wasserwirtschaftliche Betroffenheitsgutachten

Gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Landwirtschaftskammer NRW als Träger öffentlicher Belange an einigen wasserrechtlichen Verfahren zu beteiligen. Ziel der Landwirtschaftskammer in diesen Verfahren ist es, eine geregelte Vorflut für die betroffenen Flächen zu garantieren, so dass eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung erfolgen kann.


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