Ökologische Gewässerunterhaltung

Uferrand mit KrautsaumBild vergrößern
Naturnahe Gewässerunterhaltung: Belassen eines Krautsaumes


Wechselseitige MahdBild vergrößern
Naturnahe Gewässerunterhaltung: Wechselseitige Mahd


Schonen von RöhrichtbeständenBild vergrößern
Naturnahe Gewässerunterhaltung: Schonen von Röhrichtbeständen. Fotos: Wasserverband Weserniederung


Im Rahmen der Umsetzung der WRRL zur Erreichung der ökologischen Ziele ist in den letzten Jahren vermehrt der Begriff der Ökologischen Gewässerunterhaltung in den Fokus gerückt. Dieser bedeutet eine stärkere Betonung der ökologischen Aspekte bei den durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten. Nach § 39 WHG umfasst Gewässerunterhaltung die Pflege und Entwicklung oberirdischer Gewässer. Neben der Erhaltung des Gewässerbettes zur Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, der für die Landwirtschaft von großer - mitunter existentieller -Bedeutung ist, sind auch Erhalt und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen als gesetzlicher Auftrag zu beachten.

Nach Blauer Richtlinie NRW wird die Gewässerunterhaltung eingeteilt in

  • Maßnahmen im Bereich der Gewässersohle (Sedimententnahmen, Entschlammen, Grundräumung, Entkrauten, Beseitigen von Unrat, Treib-, Räum-, Schnittgut, Räumung von Sandfängen, Entnahme von Anlandungen, Kies-und Sandbänken),
  • Maßnahmen im Uferbereich (Mahd von Uferröhricht und Uferstauden) sowie
  • Maßnahmen im Gewässerumfeld (Gehölzentwicklung und -pflege, Böschungsmahd, Neophyten, Altgewässer und Rinnensysteme, Abwehr von Schädlingen).

Die mit diesen Maßnahmen verbundenen Eingriffe im und am Gewässer sollen so gering wie möglich gehalten werden und naturschonend erfolgen, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen. So ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Unterhaltungsmaßnahme verzichtbar ist, ob sie räumlich oder zeitlich gestaffelt stattfinden oder in ihrer Intensität herabgesetzt werden kann.

Die Optimierung der Gewässerunterhaltung ist als LAWA-Programmmaßnahme 079 zur Erreichung der ökologischen Ziele der WRRL in den Maßnahmenprogrammen nahezu aller Planungseinheiten verankert. Die Landwirtschaftskammer unterstützt diese Form der Gewässerhaltung als einfache und effektive und – im Vergleich zur konventionellen Gewässerunterhaltung oftmals kostengünstigere - Maßnahme zur ökologischen Aufwertung von Fließgewässern ausdrücklich, sofern signifikante Nutzungseinschränkungen ausgeschlossen sind. Diese würden beispielsweise vorliegen, wenn die landwirtschaftliche Drainagefunktion des Gewässers beeinträchtigt wird, der Hochwasserschutz eingeschränkt wird oder der ordnungsgemäße Abfluss nicht sichergestellt ist.

Viele kleinere Renaturierungs- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen können im Rahmen der Gewässerunterhaltung stattfinden und erfordern im Gegensatz zu Gewässerausbauten kein Planfeststellungsverfahren.

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