Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst dessen Pflege und Entwicklung. Sie beinhaltet unter anderem die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, die Erhaltung der Ufer, die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers und sorgt dafür, dass der Gewässerzustand hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Zuständig für die Unterhaltung sind in NRW je nach Gewässerkategorie das Land selbst oder sondergesetzliche Wasserverbände bzw. Wasser-und Boden- oder Deichverbände.

Gemähter Uferrand

Wasser- und Boden-, Deichverbände; Gewässerunterhaltung

Gemäß Wasserverbandsgesetz (WVG) ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beteiligte Behörde bei der Gewässerunterhaltung und der fachlichen Betreuung der dafür zuständigen Verbände.


Uferrand mit Krautsaum

Ökologische Gewässerunterhaltung

Im Rahmen der Umsetzung der WRRL zur Erreichung der ökologischen Ziele ist in den letzten Jahren vermehrt der Begriff der Ökologischen Gewässerunterhaltung in den Fokus gerückt. Dieser bedeutet eine stärkere Betonung der ökologischen Aspekte bei den durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten.