Wasser- und Boden-, Deichverbände; Gewässerunterhaltung

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Nur sorgfältig unterhaltene Gewässer (siehe erfolgte Böschungsmahd auf der linken Bildhälfte) garantieren den ordnungsgemäßen Wasserabfluss. Dieser ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Landwirtschaft.

Gemäß Wasserverbandsgesetz (WVG) ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beteiligte Behörde bei der Gewässerunterhaltung und der fachlichen Betreuung der dafür zuständigen Verbände. In Nordrhein-Westfalen existieren rund 50.000 km Gewässer, die der Vorflut und somit dem „ordnungsgemäßen Wasserabfluss“ dienen. Ohne diesen Wasserabfluss wären viele Flächen durch hoch anstehendes Grundwasser weder als Ackerland noch als Grünland ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Um diesen Zweck erfüllen zu können, bedürfen die Gewässer einer regelmäßigen Unterhaltung (z.B.: Schnitt, Räumung). Eine besonders große Bedeutung für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss haben die Gewässer am Niederrhein und im Münsterland, zum Teil aber auch in den Rekultivierungsgebieten des Rheinischen Braunkohlereviers. Bei einem durchschnittlichen Gefälle im Promillebereich (!) und hoch anstehendem Grundwasser ist eine funktionierende Vorflut die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Landwirtschaft.

Diese Erkenntnis findet ihren Niederschlag in der „Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen – Ausbau und Unterhaltung“, die sogenannte „Blaue Richtlinie“ aus dem Jahr 2010. Sie verfolgt das Ziel, naturnahe Fließgewässer zu schützen und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah zu entwickeln, ohne dabei wichtige Zielsetzungen wie den ordnungsgemäßen Abfluss, den Hochwasserschutz sowie die angrenzenden Flächennutzungen zu vernachlässigen. Unter Berücksichtigung der Blauen Richtlinie als Planungsgrundlage arbeitet die Landwirtschaftskammer NRW gemeinsam mit verschiedenen Maßnahmenträgern und Unterhaltungspflichtigen (wie z.B. Wasser- und Bodenverbänden) an der Erstellung von Konzepten zur ökologischen Verbesserung von oberirdischen Gewässern gemäß Wasserrahmenrichtlinie mit.

Die Finanzierung ist geregelt durch das Wasserverbandsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz. Danach sind die Grundstücke nach ihren Vorteilen durch die Gewässerunterhaltung zu bewerten. Aufgabe der Landwirtschaftskammer ist es hier, die Beiträge so gerecht zu gestalten, dass Landwirte und Gärtner nicht über Gebühr für den Gewässerausbau und die Gewässerunterhaltung bezahlen müssen. Hektar-Beiträge von bisweilen über 20,- Euro für landwirtschaftliche Flächen können besonders in den Niederungsgebieten Nordrhein-Westfalens eine hohe Belastung für die Landwirte und Gärtner darstellen.

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