Qualifizierungslehrgänge für Nebenerwerbslandwirte
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet alle 2 Jahre (immer in den geraden Jahren) einen Qualifizierungskurs zu landwirtschaftlichem Grundlagenwissen an. Landläufig ist er unter „Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/Nebenerwerbslandwirtinnen" oder „Abendschule für Nebenerwerbslandwirte/ Nebenerwerbslandwirtinnen" bekannt. Die Kursinhalte bereiten auch sehr gut darauf vor, die Abschlussprüfung zum /zur Landwirt/-in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz abzulegen. Die Prüfungszulassung ist an diverse Vorgaben gebunden (s. u. Zulassungsbedingungen).
Inhalte
Der Kurs dauert zwei Jahre. Die Grundlehrgänge werden in Form von Abendkursen verteilt auf 2 x 24 Wochen von September/Oktober bis März/April angeboten. Je Woche findet in der Regel ein Abend mit je vier Unterrichtsstunden (Ustd, 45 min) statt. Der Kurs umfasst folgende Bestandteile:
- Grundlehrgänge für
- Pflanzenproduktion - 70 Unterrichtsstunden (Ustd.),
- Tierproduktion - 70 Ustd.,
- Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 50 Ustd.,
- fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
- Pflanzenproduktion/Landtechnik - 80 Ustd.
- und Tierhaltung - 80 Ustd..
Wo und Wann
Die Kurse werden an zwei Standorten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Die fachpraktischen Ergänzungslehrgänge werden in den Einrichtungen der DEULA und im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse in zwei je 10-tägigen Unterrichtsblöcken angeboten.
Das genaue Startdatum wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekanntgegeben.
Beginn: 01. September 2026 09:00 Uhr
Ende: 30. April 2028 18:00 Uhr
Teilnehmerbeitrag
Ab Sommer 2026 vorbehaltlich einer Änderung für das Gesamtprogramm:
Grundlehrgang ( 190 Unterrichtsstunden)
1.500 € /Teilnehmenden
Fachpraktischen Ergänzungslehrgänge (ohne Übernachtung und Verpflegung)
Haus Düsse 325 bzw. 650 € (in Abhängigkeit von der Teilnahme an den Lehrgangswochen)
DEULA Westfalen-Lippe GmbH / DEULA Rheinland 900 €.
Für die eventuelle Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung fallen zusätzliche Gebühren an:
(Stand: März 2025)
Hinweise zu den Seminarkosten
Voraussetzungen
Die Besetzung der Plätze erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“. Die Plätze werden erst nach Eingang der vollständigen Anmeldung zugewiesen!
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
Mit der Anmeldung einzureichende Unterlagen:
- Zeugniskopie des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses (z. B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur)
- Falls vorhanden: Zeugniskopie einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
- Falls zutreffend: Nachweise über Fortbildungsabschlüsse (z. B. Meisterprüfung, Technikerabschluss, Studium)
- Tabellarischer Lebenslauf
Wichtiger Hinweis zur Einreichung der Unterlagen
Alle Unterlagen sind per E-Mail einzureichen. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach Ihrer offiziellen Anmeldung.
Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz
Ein Berufsabschluss kann nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf 2 Wegen erlangt werden. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann nach Durchlaufen einer dualen Ausbildung, also am Ende einer meist 3-jährigen dualen Ausbildungszeit, beantragt werden. Einen weiteren Weg bietet § 45.2 BBiG, die Zulassung von Antragstellerinnen und Antragstellern, die nachweisen können, dass sie mindestens das 1,5 fache der Zeit, die für die Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig waren, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Es wird eine professionelle Tätigkeit verlangt, die darauf abstellt, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, und zwar im Sinne des gesamten Berufsbildes (siehe Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin unter den Rechtsgrundlagen). Als professionelle Tätigkeit können nur Zeiten außerhalb eines Schulbesuch/ einer Aus- und Fortbildung/eines Studiums gewertet werden.
Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Vollzeit (ca. 40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) oder als landwirtschaftliche Nebentätigkeit neben dem außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf: 9,0 Jahre
Der Qualifizierungskurs bietet gutes Grundlagenwissen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Die alleinige Kursteilnahme berechtigt nicht zur anschließenden Teilnahme an der Abschlussprüfung! Entscheidend für die Zulassung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz ist der Nachweis der umfassenden landwirtschaftlichen Tätigkeit über die oben angeführte Dauer unter den genannten Bedingungen.
Bei Unklarheit melden Sie sich gerne!
Ursula Wagener
0251 2376-463
ursula.wagener@lwk.nrw.de
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze