Eigenbestandsbesamung beim Rind

Erlernen der Eigenbestandsbesamung beim Rind und Legitimation der Durchführung gemäß der Verordnung zur Durchfürung des Tierzuchtgesetz:

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurzlehrgang ist Voraussetzung dafür, dass im eigenen Betrieb oder auch im Betrieb des Arbeitgebers Kühe künstlich besamt werden dürfen. Nur bei Vorliegen der Bescheinigung über die Teilnahme am Kurzlehrgang und die bestandene Abschlussprüfung darf eine Besamungsstation Samen an den entsprechenden Betrieb abgeben.

Inhalte

  • Tierzuchtrecht
  • Fütterung
  • Anatomie und Physiologie der Geschlechtsorgane weiblicher Tiere
  • Fruchtbarkeit
  • Tierschutz und Tierhygiene
  • Behandlung und Einführung des Samens
  • Samengewinnung und –lagerung

Zielgruppe

Betriebsleiter, Betriebshelfer, mithelfende Familienmitglieder, die den Sachkundenachweis für die Eigenbestandsbesamung beim Rind erlangen wollen (Mindestalter 16 Jahre)

Wo und Wann

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft
Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf

Beginn: 16. März 2026 13:00 Uhr
Ende: 19. März 2026 17:00 Uhr

Referentinnen und Referenten

Referenten der RUW:
Herr Dr. Janowitz
Herr Spieker

Referenten der Landwirtschaftskammer NRW:
Herr Dr. Böttger
Frau Fiene
Herr Dr. Heimberg
Herr Dr. Holsteg
Frau Holtmann

Teilnehmerbeitrag

485,- € für Teilnehmer, deren Betrieb sich in NRW befindet, oder die in einem solchen Betrieb beschäftigt sind
565,- € für alle anderen Teilnehmer

Die Prüfungsgebühr des Landes NRW beträgt 62 € und ist zusätzlich zu entrichten.

Etwaige Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nach Aufwand berechnet.

Achtung!
Arbeitsoverall und Sicherheitsstiefel für praktische Übungen werden gestellt.

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

LZD-L29016

Ansprechpartner

Fachfragen:
Dr. Peter Heimberg
Peter.Heimberg@lwk.nrw.de
Tel.: 02945 989-760

Organisatorische Fragen:

Johannes Lörcks
Johannes.Loercks@lwk.nrw.de
Tel.: 02945 989-126

Besonderheiten/weitere Hinweise

Der Kurzlehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung erfolgt praktisch und mündlich. In der mündlichen Prüfung werden Fragen zu sämtlichen zuvor genannten Inhalten gestellt. Sowohl in der mündlichen als auch in der praktischen Prüfung müssen ausreichende Leistungen erbracht werden, um die Prüfung zu bestehen.

Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch. Für ein ausreichendes Verständnis der Kursinhalte und die Verständigung während der Prüfung, sollten die Sprachkenntnisse des Teilnehmers mindestens die Anforderungen des Niveaus B2, besser C1 entsprechend des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprache erfüllen. Sollte aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse keine Fach-Verständigung mit dem Teilnehmenden möglich sein, behalten wir uns vor, die Prüfung abzubrechen (die Prüfung gilt dann als „nicht bestanden" und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr).

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze