Eigenbestandsbesamung beim Rind

Erlernen der Eigenbestandsbesamung beim Rind und Legitimation der Durchführung gemäß der Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurzlehrgang ist Voraussetzung dafür, dass im eigenen Betrieb oder auch im Betrieb des Arbeitgebers Kühe künstlich besamt werden dürfen. Nur bei Vorliegen der Bescheinigung über die Teilnahme am Kurzlehrgang und die bestandene Abschlussprüfung darf eine Besamungsstation Samen an den entsprechenden Betrieb abgeben.

Inhalte

  • Tierzuchtrecht
  • Fütterung
  • Anatomie und Physiologie der Geschlechtsorgane weiblicher Tiere
  • Fruchtbarkeit
  • Tierhygiene und Tierschutz
  • Behandlung und Einführung des Samens
  • Samengewinnung und –lagerung

Zielgruppe

Betriebsleiter, Betriebshelfer, mithelfende Familienmitglieder, die den Sachkundenachweis für die Eigenbestandsbesamung beim Rind erlangen wollen. (Mindestalter 16 Jahre)

Wo und Wann

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft
Haus Riswick
Elsenpaß 5
47533 Kleve

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick

Beginn: 20. April 2026 11:00 Uhr
Ende: 23. April 2026 17:00 Uhr

Referentinnen und Referenten

Referenten der Rinderunion West:
Dr. Tristan Meschede
Jörg Spieker
Jos Banning

Referenten der Landwirtschaftskammer NRW:
Julia Fiene
Anna Ria Holtmann
Gregor Janknecht
Dr. Peter Heimberg
Dr. Mark Holsteg

Teilnehmerbeitrag

485 € für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
565 € für sonstige Teilnehmer

zzgl. 62 € Prüfungsgebühr des Landes NRW

Inklusive Seminarunterlagen, Mittagessen, Getränke im Seminarraum und Arbeitsoverall für praktische Übungen.

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

LZR-L29016

Ansprechpartner

Besonderheiten/weitere Hinweise

Der Kurzlehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung erfolgt praktisch und mündlich. In der mündlichen Prüfung werden Fragen zu sämtlichen zuvor genannten Inhalten gestellt. Sowohl in der mündlichen als auch in der praktischen Prüfung müssen ausreichende Leistungen erbracht werden, um die Prüfung zu bestehen.

Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch. Für ein ausreichendes Verständnis der Kursinhalte und die Verständigung während der Prüfung, sollten die Sprachkenntnisse des Teilnehmers mindestens die Anforderungen des Niveaus B2, besser C1 entsprechend des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprache erfüllen. Sollte aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse keine Fach-Verständigung mit dem Teilnehmenden möglich sein, behalten wir uns vor, die Prüfung abzubrechen (die Prüfung gilt dann als „nicht bestanden" und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr).


Bitte bringen Sie saubere Sicherheitsgummistiefel mit!

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze