Grüner Sachverstand

Sachverständiger auf dem Feld

„Zur Arbeit eines landwirtschaftlichen Sachverständigen gehören eine gehörige Portion Verantwortungsbewusstsein und ein hohes Maß an Selbstdisziplin“, so der Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Anton Holz, anlässlich der Jahrestagung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Werl. Häufig müssten die Experten zwischen den Parteien strittige Fragen sachkundig klären und diesen Sachverhalt dann auch im Gutachten für Jedermann verständlich darlegen. Zuweilen hätten sie auch einem betroffenen Bürger dessen Situation und auch die berechtigten Interessen der Gegenseite realistisch darzulegen. „Eine oft schwierige Aufgabe, da Sie ja nicht wie ein Rechtsanwalt oder ein Berater Interessenvertreter einer Partei sind“, sagte der Vize-Präsident. „Vielmehr stehen Sie wie ein Richter zwischen den Parteien.“

Insgesamt sind derzeit 209 Sachverständige durch die Landwirtschaftskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei und des Naturschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt. Anlass für eine Stellungnahme ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte.

Die von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung. Wer einen Gutachter sucht, findet hier eine Liste der Sachverständigen der Landwirtschaftskammer:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2006