Grüner Sachverstand

Sachverständiger auf dem Feld

„Zur Arbeit eines landwirtschaftlichen Sachverständigen gehören eine gehörige Portion Verantwortungsbewusstsein und ein hohes Maß an Selbstdisziplin“, sagte der Präsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Johannes Frizen, anlässlich der Vereidigung von Sachverständigen in Bonn. Häufig müssten die Experten zwischen den Parteien strittige Fragen sachkundig klären und diesen Sachverhalt dann auch im Gutachten für Jedermann verständlich darlegen. Zuweilen hätten sie auch einem betroffenen Bürger dessen Situation und auch die berechtigten Interessen der Gegenseite realistisch darzulegen. Dies sei oft eine schwierige Aufgabe, da sie ja nicht wie ein Rechtsanwalt oder ein Berater Interessenvertreter einer Partei sind, sagte der Präsident. „Vielmehr stehen Sie wie ein Richter zwischen den Parteien.“

Insgesamt sind derzeit 197 Sachverständige durch die Landwirtschaftskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei, des Umweltschutzes und der Hauswirtschaft werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt. Die Sachverständigen müssen sich auf das Sachgebiet beschränken, für das sie öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Anlass für eine Stellungnahme ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte. Die von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann jedoch auf Antrag verlängert werden.

Wer einen Gutachter sucht, findet eine Liste der Sachverständigen der Landwirtschaftskammer hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 31.05.2007