Nur mit Sachkunde


Viele Hausverwaltungen und Hausmeister-Service-Unternehmen
bieten die Erledigung von Gartenarbeiten an. Neben der Rasenpflege oder dem
Gehölzschnitt gehört die Unkrautentfernung meist mit zum Dienstleistungsangebot.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass eine
Unkrautentfernung mit Pflanzenschutzmitteleinsatz nur von Personen durchgeführt
werden darf, die nach dem Pflanzenschutzgesetz sachkundig sind.
Sachkundig sind beispielsweise Landwirte oder Gärtner nach einer abgeschlossenen
Ausbildung. Wer ohne eine solche Berufsbildung Pflanzenschutzmittel anwenden
möchte, muss eine Sachkundeprüfung ablegen und so die notwendigen Kenntnisse
und Fertigkeiten nachweisen. Diese Kenntnisse werden vermittelt in viertägigen
Vorbereitungskursen, die die Deula-Bildungszentren in Kempen und Warendorf
anbieten.
Vermittelt werden Sachkunde in Technik und Anwenderschutz sowie die gesetzlichen Grundlagen. Weitere Informationen zu den Kursen gibt es unter www.deula-kempen.de und www.deula-warendorf.de in der Rubrik Lehrgänge / Landwirtschaft. Dort können sich Interessierte online anmelden oder bei der Deula Rheinland, Krefelder Weg 41, 47906 Kempen, Telefon: 0251 / 02152 / 2057- 70, E-Mail: deula-kempen@deula.de beziehungsweise bei der Deula Westfalen-Lippe, Dr.-Rau-Allee 71, 48231 Warendorf, Telefon: 02581 / 6358-0, E-Mail: info@deula-waf.de.
Die Kurse sind im Rahmen des NRW-Bildungsschecks förderfähig. Einzelheiten unter www.bildungsscheck.com. Dort gibt es auch die Adressen der Beratungsstellen. Der Bildungsscheck muss vor der Anmeldung beantragt werden.
Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2008