Sachkunde im Pflanzenschutz


Pflanzenschutz-Sachkundenachweise und Fortbildungsverpflichtungen
Im Pflanzenschutzgesetz vom Februar 2012 wurden Anforderungen aus dem EU-Recht umgesetzt. Hierzu gehören der bundeseinheitliche Nachweis über die Pflanzenschutzsachkunde, in Deutschland im Scheckkartenformat, und die Pflicht für Sachkundige, sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf einer anerkannten Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden.
Diese beiden Bereiche werden in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27.06.2013, BGBl I, Nr. 34, näher geregelt. Antragsformulare und weitere Informationen finden sie hier:
- Sachkundenachweis
- Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen
- Termine der nächsten anerkannten Sachkunde-Fortbildungsschulungen Pflanzenschutz
Neuerwerb der Pflanzenschutz-Sachkunde
- Sachkundelehrgänge und -prüfungen
Aktuelle Prüfungstermine und Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde
- Verkauf und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln die für beruflichen Anwender zugelassen sind
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Hinweise zur Überprüfungspflicht der Sachkunde seitens der Händler und Abgeber von Pflanzenschutzmitteln
Ansprechpartner
- Spees, Nicole, Telefon: 0221 5340-431
- Claus-Krupp, Andrea, Telefon: 0221 5340-478