Sachverständige: Konflikte lösen ohne Rechtsstreit
Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann jedoch auf Antrag verlängert werden.
163 Sachverständige sind derzeit durch die Landwirtschaftskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei, des Umweltschutzes und der Hauswirtschaft werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt.
Anlass für eine Stellungnahme ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte.
Wer einen Gutachter sucht, findet hier eine Liste der Sachverständigen der Landwirtschaftskammer:
Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2012