Bürsten bringen Wellness in den Kuhstall

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Eine Kuhbürste bringt Wellness in den Stall. Foto: Sibylle Möcklinghoff-Wicke, Innovationsteam Milch Hessen

Auch Kühe legen großen Wert auf ein gepflegtes Äußeres. Täglich nutzen sie einen beachtlichen Teil der Zeit, um ihr Fell mithilfe ihrer beweglichen Zunge zu putzen. Dabei unterstützen sich die Tiere untereinander, um auch Körperregionen zu pflegen, die für die eigene Zunge unerreichbar sind. Ist Ganzkörperpflege inklusive des langen Rückens angesagt, machen sich die Tiere auf zum Hautpeeling an der Kuhbürste. Das ist Wohlfühlen pur für die Kühe, berichtet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die im Rinderstall installierten Bürsten befreien die Tiere von Staub und Dreck und helfen, lästige Plagegeister wie Insekten oder Parasiten aus dem Fell zu entfernen. Scheuern und Fellpflege zählen zum natürlichen Verhaltensrepertoire der Rinder und sind so auch im Stall möglich.

Die Bürsten gibt es vielfältigen Ausführungen: starr, schwingend oder rotierend, mit harten Borsten fürs Grobe bis hin zur feinen Bürste für die Massage der Kopfpartie. Hier bleiben keine Kuhwünsche offen, und das ist von der Landwirtin oder dem Landwirt auch so gewollt. Kuhbürsten steigern nachweislich das Wohlbefinden der Tiere. Kühe, die ihrem natürlichen Bedürfnis nach regelmäßiger Fellpflege nachkommen können, haben nicht nur ein sauberes Fell, sie sind auch ruhiger, ihre Blutzirkulation ist angeregt. Stress und Unbehagen durch juckende Fellpartien treten erst gar nicht auf. Kein Wunder, dass das regelmäßige Bürsten sich positiv auf die Milchleistung und die Eutergesundheit der Kühe auswirkt.

Da Rinder Herdentiere sind, bietet der Markt auch Bürstensysteme an, die von mehreren Kühen gleichzeitig genutzt werden können. Kleinere und leichtere Bürsten mit weichen Borsten sorgen bei den Kälbern für Wohlbefinden. Hauptsaison haben die Bürsten zur Zeit des Fellwechsels im Frühjahr und im Herbst. Dann kann es sein, dass die Kühe an der Bürste Schlange stehen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2021