Überprüfung der Rübenlabore

 
Die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt NRW (LUFA) ist 
vom Rheinischen Rübenbauer-Verband (RRV) und einer großen rheinischen 
Zuckerfabrik als fachkompetente und neutrale Einrichtung für die Überprüfung der 
Werksuntersuchungen zur Qualitätsbezahlung nach Zuckergehalt beauftragt, teilt 
die Landwirtschaftskammer NRW mit. Die externe Überprüfung der wertbestimmenden 
und bezahlungsrelevanten Bestandteile erfolgt schon seit mehreren Jahren 
vertragsgemäß durch die LUFA NRW und wird stets überarbeitet und 
weiterentwickelt. Die Überprüfungen finden in drei verschiedenen Werken und 
Werkslaboren der Zuckerfabrik statt. Sie erfolgen zehnmal je Werk während der 
gesamten Kampagnendauer. Grundsätzlich kontrollieren die Prüferinnen und Prüfer 
der LUFA NRW dabei, ob die Wiederholbarkeit der Werkslaborergebnisse gegeben 
ist. Im Mittelpunkt stehen der Parameter Zuckergehalt und auch andere 
Rübeninhaltsstoffe wie Amino-Stickstoff, Natrium und Kalium. 
Im Detail 
werden während der Prüfung alle Prozessschritte mittels eines 
Anforderungskatalogs in Augenschein genommen: von der Probenahme bei Anlieferung 
im Werk, über die Probenvorbereitung, bis hin zur Messung und Ergebnisausgabe.
Nach jedem Kontrollbesuch erhalten der RRV sowie die Zuckerfabrik einen Bericht 
über die Prüfergebnisse. Sofern es Abweichungen gibt, werden zeitnah 
Korrekturmaßnahmen veranlasst, deren Umsetzung wiederum kurzfristig die LUFA NRW 
überprüft. Nach Kampagnenende erfolgt eine abschließende 
Ergebniszusammenfassung, die den Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie der 
Rübenbewertungskommission vorgestellt wird. 
Die Prüferinnen und Prüfer der 
LUFA NRW wurden für diese Tätigkeit ausgebildet und intensiv in die Aufgabe 
eingearbeitet. Sie erhalten Unterstützung durch die Qualitätsmanagementeinheit 
und die einzelnen Laboreinheiten der LUFA NRW.
Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2024

