Milchleistungsfutter im Test

Hammeltest

Im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick, Kleve, wurden in der energetischen Futterwertprüfung acht Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe geprüft. Ziel dieser Prüfung ist die Bestimmung des Energiegehaltes für das jeweilige Futter auf der Grundlage von Verdauungsversuchen an Hammeln, um anschließend einen Vergleich mit dem vom Hersteller deklarierten Energiewert vorzunehmen. Neben den Gehalten an Rohnährstoffen und Energie werden zur besseren Beschreibung der Futter auch die Werte für Stärke und Zucker sowie für Neutral- und Säure-Detergenzien-Fasern (aNDFom und ADFom) ermittelt und dargestellt. Über das methodische Vorgehen im Detail informiert die Übersicht 1, PDF-Datei unten.

In den vorliegenden Prüfdurchgängen wurden acht Ergänzungsfutter für Milchkühe von ebenso vielen Herstellern geprüft. Alle Futter wurden mit einer Energiedeklaration von 7,0 MJ NEL pro kg und mehr ausgeliefert, womit in allen Fällen die Energiestufe >3 vorliegt. Die Rohproteingehalte sind mit 19, 20 bzw. 21 % angegeben. Das MLF 30/4 der Firma Meyerhof zu Bakum, Melle soll 28,3 % Rohprotein enthalten und ist damit eher als eiweißreiches Ergänzungsfutter zu charakterisieren. Die Angaben zu den Rohfettgehalten bewegen sich zwischen 1,7 und 4,6 %. Bei der Rohfaser sollen die Gehalte im Bereich von 7,1 bis 8,9 % liegen. Für alle Futter liegen Informationen bezüglich der nXP- und RNB-Gehalte vor.

Die meisten Hersteller empfehlen den Einsatz ihrer Futter zu ausgeglichenen Grundfuttersituationen oder aber nach betriebsindividueller Rationsberechnung. Das MLF 30/4 soll im Verhältnis 1 : 2 mit Biogetreide vermischt und dann zu einer ausgeglichenen Grobfutterration eingesetzt werden.

In der Übersicht sind die deklarierten Nährstoffgehalte, die durch die LUFA NRW analytisch ermittelten Werte, die Verdaulichkeit der organischen Substanz und die aus verdaulichen Nährstoffen errechneten Energiegehalte und die Eingruppierung in die Energiestufen dargestellt. Bei einigen Futtern ist der Unterschied zwischen den Angaben der Hersteller und den analytischen Befunden größer als die vom Gesetzgeber vorgegebene Toleranz. Einen erhöhten Rohfettgehalt im Vergleich zur Deklaration wird bei den Futtern Digena 420 mit Mais, MLF 30/4 und RWZ-Kraft 194 Protect festgestellt. Beim Futter MLF 30/4 liegt der analysierte Rohproteingehalt um mehr als die gesetzliche Toleranz unterhalb des deklarierten Wertes. Schließlich gibt es beim Futter BOVA-K-MA 35 einen im Vergleich zur Herstellerangabe überhöhten Calciumbefund.

Der Gehalt an organischer Masse bewegt sich bei den Prüffuttern in einem engen Bereich von 80,9 bis 82,6 %. Die am Hammel gemessene Verdaulichkeit der organischen Masse unterliegt wesentlich größeren Unterschieden. Die Werte bewegen sich zwischen 81,2 und 90,7 %. Die über die verdaulichen Nährstoffe berechneten Energiegehalte führen bei drei Futtern zu einer Eingruppierung in die Energiestufe >3 und bei fünf Futtern in die Stufe 3. Bei den Futtern RWZ-Kraft 194 Protect und Galand 214 Mais wird eine Energieunterschreitung um mehr als 0,25 MJ NEL/kg festgestellt, so dass der deklarierte Energiewert nicht bestätigt werden kann. Ursächlich hierfür ist in beiden Fällen eine zu geringe Verdaulichkeit der Nährstoffe, so dass sich ein Energiegehalt von 7,0 MJ NEL/kg nicht darstellen lässt. Im Gegensatz hierzu erreichen die Futter den deklarierten Energiegehalt, wenn die vom Gesetzgeber geforderte Energiegleichung unter Verwendung des HFT-Wertes zur Anwendung kommt.

Der Übersicht 2 können auch die analysierten Gehalte an Stärke und Zucker sowie an aNDFom und ADFom entnommen werden. Diese Größen sind zwar nicht deklarationspflichtig, für eine sachgerechte Rationskalkulation werden sie aber benötigt. Zusätzlich gehen sie teilweise in die Energieberechnung gemäß Futtermittel-Verordnung ein. Bei der Stärke variieren die Werte zwischen 210 und 304 g/kg, beim Zucker zwischen 44 und 78 g/kg. Hohe Stärkegehalte sind in der Regel mit geringeren Werten an aNDFom verbunden.

Kommentar

Maßgeblich für die Qualität eines Milchleistungsfutters ist primär der Energiegehalt, der von der Verdaulichkeit der Nährstoffe in erster Linie abhängig ist. Bei den beiden beanstandeten Futtern RWZ-Kraft 194 Protect und Galand 214 Mais ergibt sich eine Verdaulichkeit der organischen Masse in Höhe von 82,7 bzw. 81,2 %.

Aufgrund der Erfahrungen aus vielen Prüfungen ist bekannt, dass eine Verdaulichkeit der organischen Masse in dieser Größenordnung nicht ausreicht, um ein Futter der Energiestufe >3 bzw. mit mindestens 7,0 MJ NEL/kg herzustellen. Für Futter dieser Güte ist eine Verdaulichkeit von etwa 85 % und mehr erforderlich.

Sieben der geprüften Futter enthielten den Zusatz Biofutter, NON-GMO, nach Landliebe Spezifikationen bzw. VLOG geprüft, so dass mit diesen Futtern eine GVO-freie Milcherzeugung möglich ist. Als Proteinlieferanten werden in diesen Futtern vor allem Rapsex-traktionsschrot sowie in kleinerem Umfang Sonnenblumenextraktionsschrot und Palmkernexpeller eingesetzt. Der Energiegehalt in diesen Komponenten liegt bei 6,4 MJ NEL/kg und zum Teil darunter. Wenn solche Komponenten einen wesentlichen Anteil an der Mischung ausmachen, ist die Darstellung eines Futters der Stufe >3 sehr gewissenhaft vorzunehmen. Weitere energieschwache bzw. energiekritische Futtermittel sind dann unbedingt zu meiden. Des Weiteren muss eine gute Kenntnis der jeweiligen Chargenqualität vorhanden sein, um Energieabweichungen zu vermeiden.

Die Analysen der Kohlenhydrate Zucker und Stärke zeigen vor allem beim Stärkegehalt sehr große Unterschiede zwischen den Futtern. Der Gehalt an Stärke und auch die Herkunft der Stärke ist für die Beurteilung und Vorhersage von Fermentationsvorgängen im Pansen von größter Bedeutung, gerade für Kühe in der Hochlaktationsphase, in der acidotische Pansenverhältnisse unbedingt vermieden werden sollten. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Forderung nach Angabe der Stärke- und Zuckergehalte in den Fütterungshinweisen, da dann die Auswahl und der Einsatz des Milchleistungsfutters passend zum Grobfutter noch zielgerichteter erfolgen können.

Fazit

Bei zwei von acht geprüften Futtern konnte die deklarierte Energiestufe bzw. der angegeben Energiegehalt durch die Verdaulichkeitsmessung am Hammel nicht bestätigt werden. In fünf Fällen wurde beim Vergleich des analysierten mit dem deklarierten Nährstoffgehalt die futtermittelrechtliche Toleranz überschritten. Wünschenswert sind gezielte Angaben zu den Gehalten an verschiedenen Kohlenhydraten, um so bei der Mischfutterauswahl eine passende Ergänzung zum eigenen Grobfutter zu finden.

Autor: Bernadette Bothe