Westlicher Maiswurzelbohrer
Neuer Mais-Schädling in Nordrhein-Westfalen gefunden: EU-Vorschriften zur Bekämpfung auf Feldern in Köln und Straelen erfolgreich
Mitte August 2010 ist auf einem Feld in Köln ein Befall mit dem Westlichen Maiswurzelbohrer festgestellt worden. Das war der erste Fund des Schädlings in Nordrhein-Westfalen. Die von der EU vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen wurden umgehend eingeleitet. Am 25. August 2010 wurde in einer Falle des Pflanzenschutzdienstes auf einem Maisacker in Straelen-Herongen ebenfalls ein Maiswurzelbohrer gefunden. Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze. Deshalb wurden auch die niederländischen Behörden in die Bekämpfung eingebunden.
Stand 2012: Maiswurzelbohrer in NRW vorläufig gestoppt
Die Ausrottungsmaßnahmen in den Zonen in Köln-Wahn und in Straelen, Herongen sind abgeschlossen. Nach EU-Vorgabe wurden die eingerichteten Zonen über einen Zeitraum von drei Jahren intensiv überwacht. Auch in diesem Jahr wurden keine Käfer gefangen. Hier hat sich gezeigt, dass der Käfer bei konsequenter Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich ausgerottet werden kann. Die Zonen werden aufgelöst und die betroffenen Landwirte können wieder frei über die Nutzung ihrer Flächen entscheiden. Die Landwirte zeigten trotz großer Betroffenheit Verständnis für die Durchführung der notwendigen Quarantänemaßnahmen. Alle Institutionen, Verbände etc. haben gut zusammengearbeitet. Das führte schließlich zum Erfolg.
Die amtliche Überwachung zum Westlichen Maiswurzelbohrer hatte Anfang Juli begonnen. In den Zonen in Köln-Wahn und Straelen-Herongen wurden entsprechend der EU-Vorgabe Pheromonfallen aufgestellt und wöchentlich kontrolliert. Außerdem wurden in Nordrhein-Westfalen über 300 weitere Fallen an Risikoplätzen, wie z.B. Flughäfen, Bahn-LKW-Umschlagplätze oder intensive Maisregionen aufgestellt.
Keine Fänge in 2011
Die Befalls- und Sicherheitszonen in Köln-Wahn und in Straelen-Herongen wurden intensiv von den Mitarbeitern des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer NRW nach EU-Vorgabe in der Zeit vom 1. Juli bis zum 1. Oktober überwacht. In den Befallszonen standen Fallen im Raster von 500 m x 500 m und in den Sicherheitszonen im Raster von 1.500 m x 1.500 m, die wöchentlich kontrolliert wurden. Es konnten keine Käfer gefangen werden. Offensichtlich zeigt das Anbauverbot von Mais in den Befallszonen bzw. die Fruchtfolgeauflagen - kein Mais nach Mais - in den Sicherheitszonen erfolgreiche Wirkung. Auch in den an Risikoplätzen aufgestellten 329 Fallen wurde in diesem Jahr kein Maiswurzelbohrer gefangen. Die Ausrottungsmaßnahmen müssen im nächsten Jahr fortgeführt werden. Es gilt weiterhin ein Maisanbauverbot in der gesamten Befallszone und eine Fruchtfolge in der Sicherheitszone. Der Anbau von Mais nach Mais ist nicht möglich.
Der Käfer ist der bedeutendste Mais-Schädling in Nordamerika und wurde von der Europäischen Union als Quarantäneschaderreger eingestuft. Entsprechend greifen Vorgaben der Europäischen Union für Maßnahmen, die zum Ziel haben, den Schädling hier auszurotten. Sie wurden im Befallsgebiet durch den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen organisiert, durchgeführt und durch ein intensives Monitoring begleitet.
Die Maßnahmen im Einzelnen
In der Befallszone, mindestens 1 km um den Fundort:
- eine Bekämpfung der Käfer mit geeigneten Insektiziden, eventuell mit Wiederholung, zeitlich begrenztes Verbringungsverbot, kein Transport von Grün- oder Silomais (frische Maispflanzen) vor dem 1. Oktober
- Verbringungsverbot von Erde von Maisfeldern aus der Befallszone
- kein Anbau von Mais für zwei Jahre (nach dem Fangjahr) in der gesamten Befallszone; in Einzelfällen ist eine dreigliedrige Fruchtfolge - bezogen auf Einzelschläge - unter der Berücksichtigung der Vorkulturen in den zwei Jahren zuvor möglich, verbunden mit Saatgutinkrustierung oder Bodengranulat und einer Insektizidspritzung gegen den Käfer in den Folgejahren
- Reinigung der Maschinen vor dem Verlassen der Zone
- Bekämpfung eines möglichen Maisdurchwuchses
In der Sicherheitszone (mindestens 5 km um die Befallszone):
- zweijährige Fruchtfolge, in Einzelfällen ist der Anbau von Mais in Folge möglich, verbunden mit Insektzidanwendung gegen den Käfer im Befallsjahr und in den Folgejahren, sowie Saatgutinkrustierung oder Bodengranulat in den Folgejahren.
Die Zonen gelten zunächst für drei Jahre. In dieser Zeit erfolgt eine intensive Überwachung. Werden keine Käfer mehr gefangen, werden in der Regel die Zonen aufgehoben. Verstärkt sich der Befall, kann auch eine Ausweitung der Zonen in Betracht gezogen werden.
Der Maiswurzelbohrer gilt als einer der bedeutendsten Schädlinge: Weltweit werden etwa 20 Millionen Hektar, davon allein 13,5 Millionen Hektar in den USA, befallen. In Deutschland ist der Westliche Maiswurzelbohrer erstmals im Jahr 2007 in Bayern und Baden Württemberg gefunden worden. Auch in 2008, 2009 und 2010 wurde dort erneut Befall festgestellt.
Weitere Informationen
- Aktuelle Befallssituation und Rechtsgrundlagen Westlicher Maiswurzelbohrer (www.jki.bund.de)
- Biologie, Schadwirkung, Verbreitungswege und Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
- Infoblatt der Landwirtschaftskammer: Westlicher Maiswurzelbohrer
785 KB - Poster: Westlicher Maiswurzelbohrer. Stand: August 2012
770 KB - Weiterführende Hinweise zu Diabrotica (www.eppo.org)
Ansprechpartner
- Schrage, Dr. Reiner , Telefon: 0228 / 703-2120
- Schröder, Agnes , Telefon: 0251 / 2376-719

