Zuschussprogramm der Rentenbank für Klimabilanzierung geht in die zweite Runde

Bereits Mitte 2025 hat die landwirtschaftliche Rentenbank ein interessantes Förderprogramm im Bereich der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung aufgelegt. Innerhalb des Programms „Zuschuss Klimabilanzierung“ werden die Netto-Beratungskostenzur Erstellung der Klimabilanz mit 1.000 Euro oder 90 % bezuschusst. Eine Klimabilanz, also die Analyse der individuellen Treibhausgas-Emissionen eines landwirtschaftlichen Unternehmens, hilft dabei, die eigenen Emissionsquellen zu erkennen, im Betriebsvergleich einzuordnen und gezielte Reduktionsmöglichkeiten zu entwickeln. Mit dem Zuschuss fördert die Rentenbank die Beratungsleistung zur Erstellung einer Klimabilanz inklusive eines Maßnahmenkatalogs für landwirtschaftliche Unternehmen durch fachkundige Berater.

„Zuschuss Klimabilanz“ und „Zinsbonus Klimabilanz“ wo liegen die Unterschiede?

Neben dem „Zuschuss Klimabilanz“ bietet die Rentenbank eine Zinsvergünstigung von 0,25 %-Punkten auf Darlehen an. Der sog. „Zinsbonus Klimabilanz“ gilt für die Sparte Landwirtschaft in den Programmen „Wachstum“ und „Nachhaltigkeit“ sowie für ausgewählte Kredite im Bereich „Zukunftsfelder im Fokus“ und wird gewährt, wenn bei der Beantragung eines Darlehens eine Klimabilanz vorgelegt werden kann.

Vielfach werden die Programme in der Praxis verwechselt oder es wird angenommen, dass zunächst der „Zuschuss Klimabilanz“ in Anspruch genommen werden muss, um auch den Zinsbonus zu erhalten – dies ist nicht der Fall! Beide Programme können unabhängig voneinander genutzt werden. Für den „Zuschuss Klimabilanz“ erfolgt eine detaillierte Bilanzierung des gesamten Betriebes, während für den „Zinsbonus“ eine einfachere Bilanzierungsvariante ausreicht. Vielfach können vorhandene Daten und Bilanzierungen für den „Zinsbonus“ genutzt werden, sprechen Sie hierzu gerne den für ihre Betriebsausrichtung passenden Berater an:

Info´s zum Rentenbank Zinsbonus Klimabilanz

Mit beiden Programmen soll erreicht werden, dass landwirtschaftliche Betriebe das Thema Klimabilanzierung in betriebliche Entscheidungsprozesse integrieren. Die Auszahlung der Förderung und des Zinsbonus hängen nicht vom Ergebnis der Klimabilanz ab, die Erstellung der Bilanz und die Erarbeitung von Maßnahmen sind das primäre Ziel.

Zuschuss Klimabilanz – Ihr Weg zum Zuschuss

Ist das Programm interessant für meinen Betrieb?

Das Themenfeld Nachhaltigkeit, mit dem Schwerpunkt auf der Verminderung von CO2-Emissionen, hat in den letzten Jahren deutlich Fahrt aufgenommen. Nahezu alle Abnehmer und Verarbeiter landwirtschaftlicher Produkte sind zwischenzeitlich auf Basis von EU-Recht zur Erstellung von umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Gleichzeitig hat auch der LEH das Thema im Fokus und verlangt zunehmend Informationen zum CO2-Fußabdruck der Waren im Sortiment, da auch Endkunden sich immer stärker für dieses Thema interessieren. Die Teilnahme am Programm empfiehlt sich daher insbesondere für Betriebe, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Klimabilanzierung hatten oder ihr Wissen vertiefen möchten.

Wenn Sie für ihren Betrieb eine geförderte gesamtbetriebliche Klimaschutzberatung in Auftrag geben möchten, ist folgender Ablauf vorgesehen:

  1. Prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind
  2. Nehmen Sie vor der Antragsstellung an der Interessenbekundung teil
  3. Erfassen Sie Ihren Zuschussantrag nach der Einladung zu Verfahren im Portal der Rentenbank

    An dieser Stelle des Verfahrens können Sie mit einem Klimaschutzberater der Landwirtschaftskammer in Kontakt treten, technische Fragen zur Antragsstellung können nur direkt mit der Rentenbank geklärt werden.

  4. Beginnen Sie mit der Erstellung der Klimabilanz erst nach positiver Förderzusage
  5. Erhalten Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses nach dem Nachweis der Klimabilanz

Das aktuelle Interessensbekundungsverfahren läuft bis zum 13. März 2026 um 12.00 Uhr.

Alle Informationen erhalten Sie hier:

www.rentenbank.de

Es handelt sich nicht um ein Windhund Verfahren, alle Anträge werden unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung behandelt.

Ihre Ansprechpartner:

Team Ansprechpartner Telefon
Veredlung
Team West Christian Kalthoff 02541 910-243
Jacqueline Weiser 02162 3706-14
Team Ost Andreas Luis 05272 3701-211
Hubertus Rosendahl 02574 927-749
Jürgen Amediek 05272 3701-217
Rind
Team West Florian Janßen 02162 3706-52
Team Süd Dominik Schelle 0291 9915-45
Team Nord Henner Vosbeck 02541 910-242
Pflanzenbau
Team Rheinland-Süd Marvin Serve 02421 5923-18
Team Rheinland-Nord Anna Boßmannn 02821 996-154
Team Westmünsterland Hendrik Roosmann 02861 9227-43
Team Münsterland-Nordost Laurenz Gausepohl 02581 6379-53
Team Bergisches Land, Südwestfalen Helmut Dellbrügger 02945 989-549
Team Ostwestfalen Marie Lüke 05272 3701-230

Bei generellen Rückfragen zum Themenbereich Klimaschutzberatung erreichen Sie Simon Ickerott, Referent für Nachhaltigkeitsökonomie, direkt telefonisch: 0251 2376 331 oder per E-Mail klimaschutz@lwk.nrw.de