Pflanzenschutzdienst

Ackerkratzdistel

Neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft

Die anstehenden Änderungen des Naturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) zum September 2021 sind Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Wir erläutern, was damit auf die Landwirte zukommt.


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Abfrage des Integrierten Pflanzenschutzes im Betrieb ab 2021

Grundlage beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und -verfahren ist der Integrierte Pflanzenschutz (IPS). In Deutschland soll die Umsetzung des IPS ab 2021 bei den Betriebskontrollen mit abgefragt werden. Hier finden Sie weitere Informationen und einen Fragebogen zur Dokumentation.


Schloss am Pflanzenschutzmittelschrank

Wegweiser Pflanzenschutzrecht

Die einschränkenden Regelungen im Pflanzenschutzrecht sind vielfältig. Die Sachkunde im Pflanzenschutz und weitere rechtliche Vorgaben bei der Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln spielen eine wichtige Rolle. Informationen über wesentliche Regelungen einschließlich Sondergenehmigungen finden Sie hier im Überblick.


Gebäude der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Köln-Auweiler

Jahresbericht Pflanzenschutzdienst 2020

Der Jahresbericht 2020 des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zeigt auf 169 Seiten auf, welche Themenfelder im letzten Jahr im Mittelpunkt der Arbeit des Pflanzenschutzdienstes standen. Beschrieben werden unter anderem die Pflanzenschäden und Schadursachen, die Arbeit der Diagnostik und des Warndienstes, Ergebnisse der Mittelprüfungen, Forschungsprojekte zum Integrierten Pflanzenschutz, Genehmigungen und Kontrollen sowie die Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit.PDF-Datei 17 MByte


Jordan-Virus - Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV)

Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) - „Jordan-Virus“

Praktische Informationen und Erfahrungen zum Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV), auch „Jordan-Virus“ genannt, das Tomaten- und Paprikapflanzen schädigen kann.


Russrindenkrankheit an Ahorn

Rußrindenkrankheit lässt Ahornbäume absterben

In vielen Städten des Rheinlandes waren Baumfällaktionen von Ahornbäumen ein Thema. Nicht selten wurde von der Vernichtung von weit über 100 Bäumen berichtet. Der Hintergrund dieser erforderlichen Maßnahmen ist der in diesem Jahr dramatische Befall an Ahorn mit dem Rußrindenpilz Cryptostroma corticale.


Jungpflanzenproduktion

Neues EU Pflanzengesundheitssystem

Am 14.12.2019 tritt mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 20316/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft. Die neuen Regelungen lösen das bisherige Regelungssystem um die Richtlinie der Kommission 2000/29/EG ab.


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Sachkunde-Fortbildungsschulungen Pflanzenschutz

Sachkundige Personen sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Hier finden Sie eine Auflistung der Veranstaltungen, die vom Pflanzenschutzdienst NRW anerkannt sind.


Illegale Pflanzenschutzmittel

Illegale Pflanzenschutzmittel

Gefälschte Pflanzenschutzmittel sind mit einem erheblichen Risiko verbunden und stellen ein globales Problem dar. Um sich selbst, die Kultur und die Umwelt zu schützen, kaufen Sie Pflanzenschutzmittel nur aus vertrauenswürdigen Quellen. Informationen dazu finden Sie in diesem Flyer.PDF-Datei 462 KByte


Pflanzenschutzspritze von JCB im Einsatz

Informationen über Anwendungsabstände zu Anwohnern

Mit Veröffentlichung am 20. Mai 2016 wurden die Abstandsflächen, die bei Pflanzenschutzanwendungen zu Anwohnern und umstehenden Personen einzuhalten sind, neu geregelt. Unabhängig von mittelspezifischen Anwendungsbestimmungen ist demnach ein Mindestabstand von zwei Metern bei Flächenkulturen und fünf Metern bei Raumkulturen zu Grundstücken mit Wohnbebauung, privat genutzten Gärten, unbeteiligten Dritten und zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten.


Reinex Heißwasser-Heißdampfgerät

Alternative Unkrautbekämpfung

Unkrautregulierung auf befestigten Wegen und Plätzen ist eine regelmäßige Aufgabe, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Bodenbeläge vor Schäden zu schützen. Dieses gilt sowohl für gepflasterte oder asphaltierte, als auch wassergebunden befestigte Flächen aller Art. Umwelt- und Wasserschutz muss gewahrt bleiben. Zusätzlich verbietet das Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland. In der folgenden Maschinen- und Geräteübersicht finden sowohl Kommunen und Dienstleister als auch private Grundstücksbesitzer thermische und mechanische Lösungsmöglichkeiten für die zu pflegenden Flächen.


Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Pflanzenschutzdienst
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