Ahorn-Rußrindenkrankheit profitiert vom Klimawandel







Der Erreger der Ahorn-Rußrindenkrankheit, Cryptostroma corticale, stammt ursprünglich aus Nordamerika und wurde in Deutschland erstmals 2005 in Baden-Württemberg nachgewiesen. In den folgenden Jahren hat sich der Befall in Ahornbeständen über ganz Deutschland hinweg deutlich ausgebreitet. Der Pilz profitiert von langen, trockenen Sommern, in Verbindung mit großer Hitze. Temperaturen oberhalb von 30 °C fördern das Wachstum und die Sporulation. Auch wenn der Pilz bevorzugt geschwächte Bäume infiziert, können bei wochenlang anhaltender Hitze und Trockenheit auch vitale Bäume befallen werden. Verschiedene Ahornarten sind betroffen, am häufigsten aber der Bergahorn. Er stellt höhere Ansprüche an Wasserhaushalt und Nährstoffversorgung, gerät in Jahren mit langen trockenen Hitzeperioden massiv unter Stress und wird somit bevorzugt infiziert.
Befall in Nordrhein-Westfalen
In den trockenheißen Extremjahren 2018 und 2019 war der Befall in Nordrhein-Westfalen außerordentlich dramatisch. In vielen Städten des Rheinlandes waren großangelegte Baumfällaktionen notwendig, nicht selten wurden weit über 100 Bäumen vernichtet. In den Jahren 2020 bis 2022 waren die Meldungen nicht so zahlreich, da hauptsächlich Bestände in Wäldern betroffen waren. Aufmerksamkeit im Öffentlichen Grün erregen in der Regel nur befallene Bäume an exponierten Standorten. Während 2023 wieder ein Jahr mit stärkerem Befall war, hielt sich in den relativ nassen Jahren 2024 und 2025 der Befall in Nordrhein-Westfalen wieder in Grenzen.
Wie erkennt man die Rußrindenkrankheit?
Die betroffenen Bäume zeigen welkende Triebe und ein Absterben der Krone, bei anhaltendem Trockenstress einen Schleimfluss am Stamm und ein flächiges Ablösen der Rinde. Der darunter liegende Holzkörper ist von einer dicken schwarzen Schicht aus mikroskopisch kleinen Pilzsporen bedeckt (ca. 100 Mio. Sporen /cm²). Diese namensgebenden, schwarzen, rußartigen Sporen werden durch den Wind verbreitet und bei Regen den Stamm herunter gespült. Bei den gefällten Bäumen ist eine stark grün-bräunliche Verfärbung des Splintholzes zu sehen.
Verkehrssicherungspflicht
Infizierte Bäume und Kronen können durch die anschließend besiedelnden Weißfäulen innerhalb weniger Wochen brüchig werden, so dass die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben ist. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen infizierte Bäume zeitnah entnommen werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren durch die Sporen.
Sporenstaub ist gefährlich!
Der Sporenstaub ist für Menschen gefährlich. Das Einatmen dieser mikroskopisch kleinen Pilzsporen (3 - 5 μm) kann beim Menschen eine Entzündung der Lungenbläschen mit Symptomen wie Reizhusten, Atemnot, Fieber und Schüttelfrost hervorrufen. Erhebliche Gesundheitsschäden mit mehrmonatigen Beschwerden können die Folge sein. Besonders gefährdet an einer Lungenkrankheit (z. B. Alveolitis) schwer zu erkranken, sind Menschen, die durch ihren Beruf diesen Sporen ständig und intensiv ausgesetzt sind, wie z.B. Forst- und Waldarbeiter.
Verdachtsfälle den Kommunen melden!
Zur Gefahrenabwehr sind Verdachtsfälle möglicher infizierter Bäume umgehend den betroffenen Kommunen melden. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht und der Gesundheitsgefährdung müssen die Kommunen schnell reagieren und betroffene Bäume vorsichtig abtragen.
Was bedeutet das für den Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Sind die Fällung, Aufarbeitung und Beseitigung von infizierten Bäumen geplant, ist eine Verbreitung der Sporen zu vermeiden bzw. weitestgehend zu minimieren. Deswegen müssen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen unbedingt eingehalten und die empfohlene persönliche Schutzausrüstung genutzt werden, siehe Link zur „Arbeitsanweisung der Berufsgenossenschaft zum Umgang mit Bäumen, die mit dem Rußrindenpilz infiziert sind“ vom August 2025.
Autorin: Dr. Marianne Benker, Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, fachlich unterstützt durch Dr. Monika Heupel (10.11.2025)
Ansprechpartner
- Dr. Monika Heupel, Telefon: 0221 5340-410
- Dr. Marianne Benker, Telefon: 0251 2376-657