Anforderungen beim Verbringen in Schutzgebiete

Beim Verbringen in Schutzgebiete sind entsprechend der Anhänge III, X und XIV der Verordnung (EU) 2019/2072 bestimmte Anforderungen an die Pflanzen und Pflanzenbestände zu erbringen. Wenn Sie Pflanzen in Schutzgebiete liefern und dafür in Ihrem Betrieb Schutz- oder Pufferzonen einrichten möchten, nutzen Sie bitte den beigefügten Antrag. Den Antrag senden Sie bitte bis 30.04. eines jeden Jahres an registrierung@lwk.nrw.de oder an die Ihnen bekannten Ansprechpartner der Dienststellen des Pflanzengesundheitsdienstes.

Pflanzenpass für Schädlinge
Beispiel eines Pflanzenpasses für Lieferungen in Schutzgebiete