Informationen für anerkannte Kontrollbetriebe
29.01.-30.01.2025
Der Grundlehrgang zur Befähigung der Durchführung der Gerätekontrolle mit dem
Schwerpunkt Feldspritzen und Sprühgeräte findet in zwei Blöcken statt. Der
Theorieteil wird am 10.01.2025 online (MS-Teams) durchgeführt. Am 29.01. &
30.01.2025 findet der Praxisteil inkl. Schriftlicher Prüfung in Präsenz
(Landwirtschaftskammer NRW, Nevinghoff 40, 48147 Münster) statt.
Die Theorie-
und Praxislehrgänge beginnen jeweils um 9 Uhr
Anmeldeformular Grundlehrgang60 KByte
XX.XX.XXXX
Grundlehrgang für Kontrollmonteure zur Befähigung der Durchführung der
Gerätekontrolle bei Sondergeräten (Gießwagen/Karrenspritzen; Beizgeräte;
Granulatstreuer). Dieser Lehrgang findet nur nach Bedarf statt. Interessenten
melden sich bitte per email (pflanzenschutztechnik@lwk.nrw.de).
Wenn genügend Teilnehmer zusammen gekommen sind, werden die genauen Daten den
Teilnehmern mitgeteilt
Anmeldeformular Grundlehrgang Sondergeräte80 KByte
05.02.2025
Fortbildungslehrgang für ausgebildetes Kontrollpersonal. In NRW müssen die
Kontrollmonteure mind. Alle 5 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, um ihre
Befähigung zur Durchführung der amtlichen Gerätekontrolle nicht zu verlieren.
Anmeldeformular Fortbildungslehrgang60 KByte
XX.XX.XXXX
Werkstattleitertagung für Werkstattmeister bzw. Firmeninhaber
für anerkannte Kontrollwerkstätten. Hierbei handelt es sich nicht um einen
notwendigen Fortbildungslehrgang. Es werden gesetzliche Neuerungen mitgeteilt im
Rahmen der Durchführung der amtlichen Gerätekontrolle. Der Lehrgang findet als
Video-Konferenz mit MS Teams statt und beginnt um 9.00 Uhr. Die Zugangsdaten
erhalten Sie nach erfolgter, schriftlicher Anmeldung.
Anmeldeformular Werkstattleitertagung60 KByte
Eine Anmeldung zu den oben angeführten Lehrgängen/Veranstaltungen soll bevorzugt über die Anmeldeformulare per E-Mail (pflanzenschutztechnik@lwk.nrw.de) erfolgen. Wichtig ist es in jedem Fall zur exakten Planung und besseren Durchführung der Veranstaltungen die persönlichen Daten der Teilnehmer (Name, Geburtsdatum und Email-Adresse) immer in den Formularen anzugeben. Sie können die Formulare online ausfüllen und als E-Mail-Anlage zur Pflanzenschutztechnik schicken.
Die Landwirtschaftskammer NRW muss eine Gebühr von zurzeit 25 € pro geprüftem Pflanzenschutzgerät gegenüber dem Prüfbetrieb erheben und an das Land NRW abführen. Die Grundlage hierfür ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW u.a. in den Punkten 16.7.5.3/16.7.5.4/16.7.5.5) des Landes Nordrhein Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.
Downloadcenter:
- Düsenrechner
- Kontrollhandbücher
- Übergabeprotokoll für den Sprühgeräteprüfstand (Eigenbau groß)
49 KByte
- Vordruck zur Anmeldung der Kontrolltermine gegenüber der Landwirtschaftskammer NRW
132 KByte
- Anforderungen an Kontrollausrüstungen für die Prüfung in Gebrauch befindlicher Pflanzenschutzgeräte
111 KByte
- Merkmale für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
364 KByte
- Gesetzliche Anforderungen an Pflanzenschutzgeräte
297 KByte
Ansprechpartner
- Kramer, Harald, Telefon: 0221 5340-463
- Stuch, Michael, Telefon: 0221 5340-465