Informationen für Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter
Durch den Tiergesundheitsrechtsakt ergeben sich für Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter Änderungen in Bezug auf die Meldeverpflichtungen in der HIT-Datenbank.
Bisher müssen Tierhalter neben der Stichtagsmeldung (1. Januar) nur den Zugang von Schweinen, Schafen und Ziegen melden.
Ab dem 01.08.2023 müssen zusätzlich auch Abgangsmeldungen in der HIT-Datenbank erfasst werden. Die Abgangsmeldung erfolgt wie die Zugangsmeldung elektronisch als „Gruppenmeldung“, sodass nur die Anzahl der Schafe, Ziegen oder Schweine gemeldet werden muss. Die Abgangsmeldungen müssen wie die Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Die Meldeverpflichtungen gegenüber der Tierseuchenkasse ändern sich dadurch nicht.
Detaillierte Informationen zu den Abgangsmeldungen finden Sie hier:
Informationen zu Abgangsmeldungen Schweine Schafe Ziegen
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Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V.: www.lkv-nrw.de.