Meldung der Tierzahlen durch Tierhalter und Viehhändler
Tierzahlmeldung 2025
Jährlich bis zum 31.01. müssen Tierhalter ihre Tierzahlen an die Tierseuchenkasse NRW melden. Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und/oder Bienen müssen den Jahreshöchstbesatz melden, Halter von Pferden und Gehegewild müssen den am Stichtag 01.01. vorhandenen Tierbestand mitteilen. Die Tierzahlen für Rinder werden von der Tierseuchenkasse NRW zum 01.01. und 15.02. aus der HIT-Datenbank gezogen.
Den Meldebogen für die Tierzahlmeldung 2025 hat die Tierseuchenkasse NRW ab dem 30.12.2024 an alle ihr bekannten Tierhalter - mit Ausnahme der Rinderhalter - versendet.
Die Tierzahlmeldung kann über das Onlineportal oder schriftlich per Meldebogen vorgenommen werden. Telefonische Meldungen und Meldungen per E-mail können nicht entgegengenommen werden.
Onlineportal
Der Zugang zum Onlineportal ist über www.tierzahlenmeldung-nrw.de möglich.
Sollten Sie nicht weitergeleitet werden, verwenden Sie bitte den Direktlink: nw.agrodata.de/login.
Die Anmeldung beim Onlineportal der Tierseuchenkasse NRW erfolgt mit Ihrer TSK-Nummer und Ihrem Kennwort. Das Kennwort wird Ihnen mit dem Meldebogen 2025 zugesandt, sofern Sie bisher kein eigenes Kennwort vergeben haben. Sollten Sie Ihr Kennwort verloren haben, können Sie dieses über das Onlineportal anfordern.
Zusätzlich steht Ihnen auf dem Meldebogen ein QR-Code zur Verfügung, über den Sie direkt ins Onlineportal gelangen (nur einmalig nutzbar).
Im Onlineportal der Tierseuchenkasse NRW haben Sie folgende Möglichkeiten:
- den Tierbestand zum Stichtag 01.01 bzw. den Jahreshöchstbesatz zu melden
- Nachmeldung
- Adressänderungen mitzuteilen
- Ihre Kontaktdaten zu pflegen
- Ihre E-Mail-Adresse zu authentifizieren
- ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten
- einen online Beihilfeantrag zu stellen
Bitte authentifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse im Onlineportal und stimmen dem Versand von Schriftverkehr per E-Mail zu, sofern nicht bereits geschehen. Dann können die Meldeaufforderung und weitere wichtige Informationen in Zukunft per E-Mail an Sie gesendet werden.
Anleitung Onlineportal 700 KByte
Neuanmeldung und Betriebsregistrierung
Wer Equiden (Pferde, Esel), Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln), Gehegewild, Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas…) oder Bienen hält und noch nicht bei der Tierseuchenkasse NRW registriert ist, muss sich unverzüglich bei der Tierseuchenkasse NRW melden. Die Tierseuchenkasse NRW erfasst die Tierhaltung und vergibt eine 15-stellige Registriernummer.
Nutzen Sie für die Neuanmeldung bitte das digitale Formular:
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise für die entsprechenden Tierarten!
Tierhalterwechsel/Umfirmierung
Bitte beachten Sie, dass ein Tierhalterwechsel oder eine Umfirmierung nur bearbeitet werden kann, wenn Sie das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Tierseuchenkasse NRW senden. Eine rückwirkende Bearbeitung eines Tierhalterwechsels ist nicht möglich, der Tierhalterwechsel sollte daher 4-6 Wochen vor der Umstellung mitgeteilt werden.
Sofern Sie nach dem Tierhalterwechsel oder der Umfirmierung beabsichtigen auch EU-Förderanträge zu stellen, wenden Sie sich bitte zusätzlich an Ihre zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer.
- Tierhalterwechsel / Inhaberwechsel
60 KByte
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen, abspeichern und per E-Mail oder Post schicken.
Weitere Informationen zum Tierhalterwechsel finden Sie hier: Betriebsübergabe/Umfirmierung bei Tierhaltern
Meldepflicht
Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Tiergesundheitsgesetz (§ 20) und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Jeder Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen ist verpflichtet, seinen Tierbestand schriftlich der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Die gemeldeten Tierzahlen sind die Grundlage für die Beitragsfestsetzung.
Es ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Pensionstierhaltung, Reitställe oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der oben genannten Tierarten am Stichtag bzw. Jahreshöchstbesatz.
Stichtag für die Tierbestandsmeldung (Pferde und Gehegewild) ist jeweils der 1. Januar.
Jahreshöchstbesatz für die Tierbestandsmeldung von Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Bienen, die im laufenden Jahr gehalten werden.
Die Meldungen sind bis spätestens zum 31. Januar online bzw. schriftlich abzugeben.
Eine Meldung ist zwingend erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Die nicht oder zu gering gemeldete Tierzahl hat zur Folge, dass der Anspruch auf Leistungen aus der Tierseuchenkasse NRW entfällt oder die Leistungen erheblich gekürzt werden müssen.
Nachmeldung
Pferde- und Gehegewildhalter mit mehr als 50 Tieren sind verpflichtet, den Tierbestand auch zum 15.02. nach zu melden, wenn sich hier der Tierbestand durch Zugänge aus anderen Betrieben seit dem 01.01. um mehr als 10 % erhöht hat. Die Nachmeldung ist bis zum 28.02. schriftlich oder elektronisch an die Tierseuchenkasse NRW zu erfolgen.
Die Tierzahlen für Rinder werden wie bei der Stichtagsmeldung direkt aus der HIT-Datenbank gezogen – auch hier gilt der 15.02. als Nachmeldetermin.
Sollte sich der Jahreshöchstbesatz bei Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und/oder Bienen ab einer bestimmten Bestandsgröße unterjährig um mehr als 10 % erhöhen, ist eine schriftliche oder elektronische Nachmeldung erforderlich. Die Bestandsgrenzen finden Sie unter den Hinweisen der jeweiligen Tierarten. Nachgemeldete Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und/oder Bienen sind beitragspflichtig sofern ein Beitrag erhoben wird.
Neu gegründete Tierbestände sind immer unverzüglich der Tierseuchenkasse NRW schriftlich zu melden.