Aktuelle Tierzahlen

Anzahl Tiere pro Tierart in Nordrhein-Westfalen

Tierart Anzahl gemeldeter Tiere
2023 2024
Rinder 1.261.648 1.254.170
Pferde 201.180 199.626
Schweine 5.561.889 6.521.357
Saugferkel 658.383 828.531
Legehennen /Junghennen 11.659.933 11.370.051
Masthähnchen / Bruderhähne 14.062.572 13.479.359
Elterntiere (Hühner) 116.152 157.960
Gänse 100.303 100.521
Gänseaufzucht 77.724 81.098
Enten 167.242 156.503
Entenaufzucht 165.185 160.079
Putenhähne 1.137.490 1.098.748
Putenhennen 499.108 459.912
Putenaufzucht 669.192 749.009
Schafe 209.650 269.378
Ziegen 31.850 37.014
Gehegewild 11.611 12.500
Bienenvölker (inkl. Ableger) 161.122 163.469

Stand zum 05.07.

Die hier dargestellten Tierzahlen veröffentlicht die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu Informationszwecken.

Die Daten stellen die Tierzahlmeldungen von NRW dar. Eine weitere regionale Aufschlüsselung der Daten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Meldungen der Tierhalter zur Tierseuchenkasse NRW dienen der Erhebung von Beiträgen (§ 14 AG TierGesG TierNebG NRW).

Die Meldepflicht der Tierhalter in Nordrhein-Westfalen basiert auf der Grundlage des § 1 TSBekVO. Demnach ist jeder Halter von Pferden und Gehegewild verpflichtet, seinen Tierbestand zum Meldestichtag 01.01. der Tierseuchenkasse NRW zu melden.

Wer Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und/oder Bienen hält, hat ab dem 01.01.2024 den Jahreshöchstbesatz der für die Haltung geplant ist bis zum 31.01. zu melden.

Die Tierzahlen für Rinderhaltung zum 01.01. und 15.02. werden direkt aus der HIT-Datenbank gezogen.

Unterjährige Nachmeldungen sind in Großbeständen nach § 1 Absatz 4 + 5 TSBekVO NRW meldepflichtig und werden berücksichtigt.

Somit stellen die hier genannten Tierzahlen das Ergebnis der bei der Tierseuchenkasse NRW eingegangenen Meldungen sowie der übermittelten rechtlich vorgeschriebenen Nachmeldungen dar und sind mit den Erhebungen anderer Institutionen nur bedingt vergleichbar.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie unter www.it.nrw/statistik erhalten können.