Aktuelle Tierzahlen
Anzahl Tiere pro Tierart in Nordrhein-Westfalen
Tierart | Anzahl gemeldeter Tiere | |
---|---|---|
2023 | 2024 | |
Rinder | 1.261.648 | 1.254.170 |
Pferde | 201.180 | 199.626 |
Schweine | 5.561.889 | 6.521.357 |
Saugferkel | 658.383 | 828.531 |
Legehennen /Junghennen | 11.659.933 | 11.370.051 |
Masthähnchen / Bruderhähne | 14.062.572 | 13.479.359 |
Elterntiere (Hühner) | 116.152 | 157.960 |
Gänse | 100.303 | 100.521 |
Gänseaufzucht | 77.724 | 81.098 |
Enten | 167.242 | 156.503 |
Entenaufzucht | 165.185 | 160.079 |
Putenhähne | 1.137.490 | 1.098.748 |
Putenhennen | 499.108 | 459.912 |
Putenaufzucht | 669.192 | 749.009 |
Schafe | 209.650 | 269.378 |
Ziegen | 31.850 | 37.014 |
Gehegewild | 11.611 | 12.500 |
Bienenvölker (inkl. Ableger) | 161.122 | 163.469 |
Stand zum 05.07.
Die hier dargestellten Tierzahlen veröffentlicht die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu Informationszwecken.
Die Daten stellen die Tierzahlmeldungen von NRW dar. Eine weitere regionale Aufschlüsselung der Daten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Meldungen der Tierhalter zur Tierseuchenkasse NRW dienen der Erhebung von Beiträgen (§ 14 AG TierGesG TierNebG NRW).
Die Meldepflicht der Tierhalter in Nordrhein-Westfalen basiert auf der Grundlage des § 1 TSBekVO. Demnach ist jeder Halter von Pferden und Gehegewild verpflichtet, seinen Tierbestand zum Meldestichtag 01.01. der Tierseuchenkasse NRW zu melden.
Wer Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und/oder Bienen hält, hat ab dem 01.01.2024 den Jahreshöchstbesatz der für die Haltung geplant ist bis zum 31.01. zu melden.
Die Tierzahlen für Rinderhaltung zum 01.01. und 15.02. werden direkt aus der HIT-Datenbank gezogen.
Unterjährige Nachmeldungen sind in Großbeständen nach § 1 Absatz 4 + 5 TSBekVO NRW meldepflichtig und werden berücksichtigt.
Somit stellen die hier genannten Tierzahlen das Ergebnis der bei der Tierseuchenkasse NRW eingegangenen Meldungen sowie der übermittelten rechtlich vorgeschriebenen Nachmeldungen dar und sind mit den Erhebungen anderer Institutionen nur bedingt vergleichbar.
Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie unter www.it.nrw/statistik erhalten können.