Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen


Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
Meldung der Tierzahlen
Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Den Meldebogen für die Tierzahlmeldung 2023 hat die Tierseuchenkasse am 06.01.2023 an alle ihr bekannten Tierhalter - mit Ausnahme der Rinderhalter- versendet. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Onlineportals (www.tierzahlenmeldung-nrw.de) empfohlen.
Neuanmeldung und Registrierung von Betrieben
Wer Equiden (Pferde, Esel), Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln), Gehegewild, Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas…) oder Bienen hält und noch nicht bei der Tierseuchenkasse registriert ist, muss sich unverzüglich bei der Tierseuchenkasse melden. Die Tierseuchenkasse erfasst die Tierhaltung und vergibt eine 15-stellige Registriernummer.
Nutzen Sie für die Neuanmeldung bitte das digitale Formular:
Weitere Formulare und Informationen finden Sie in der Rubrik:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse NRW -
Nevinghoff 40 · 48147 Münster · Telefon: 0251 28982-0 · E-Mail: tierseuchenkasse@maillwk.nrw.de