Information für Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter zur Tierzahlmeldung 2025
Im Vorfeld zur Versendung der Meldebögen zur Tierzahlmeldung 2025 möchte die Tierseuchenkasse NRW alle Schweine-, Schaf- und/oder Ziegenhalter über wichtige Änderungen bzw. Fristen hinsichtlich der Tierzahlmeldungen in 2025 informieren:
Tierzahlmeldung bei der Tierseuchenkasse NRW
Generell gilt, dass nach Tierseuchenbekämpfungsverordnung alle Tierhalter ihre Tierzahlen bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres bei der Tierseuchenkasse NRW melden müssen.
Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen den Jahreshöchstbesatz melden, das heißt die Tierzahl, die maximal in der jeweiligen Tierart während des Jahres gehalten werden soll.
NEU: Für Schweine, Schafe und Ziegen muss ab 2025 nur noch eine Gesamtzahl pro Tierart als Jahreshöchstbesatzmeldung gemeldet werden.
Dies bedeutet, dass keine Unterteilung der Tierzahlen in Alterskategorien bei Schafen und Ziegen sowie in Nutzungsarten bei Schweinen mehr zu erfassen ist. Die Tierzahlmeldung bei der Tierseuchenkasse NRW erfolgt somit nur noch in einer Angabe der Gesamtzahl der Tiere, die in einem Jahr als Höchstbesatz gehalten werden sollen.
Ausnahme sind die Schweine, bei denen zusätzlich noch die Saugferkel erfasst werden, da diese nicht beitragspflichtig sind, sofern für Schweine ein Beitrag beschieden wird.
Sofern keine Hobbyhaltung vorliegt, ist ebenfalls dringend die allgemeine Nutzungsart Zuchtbetrieb, Mastbetrieb oder Gemischtbetrieb anzugeben.
Stichtagsmeldung in HIT
Bitte beachten Sie: Die Stichtagsmeldung in der HI-Tier Datenbank ist von der Tierzahlmeldung bei der Tierseuchenkasse NRW unabhängig.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Tierbewegungen in der HIT-Datenbank fristgerecht innerhalb von 7 Tagen vornehmen.
Die Tierseuchenkasse übermittelt keine Tierzahlen nach HIT!
Laut Viehverkehrsverordnung hat jeder Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen bis zum 15.01. eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 01.01. (Stichtag) im Bestand vorhandenen Tieren in der HI-Tier-Datenbank einzutragen.
Die Einhaltung der Frist bis zum 15.01. ist prämienrelevant. Sollten Sie die Meldefrist versäumen, kann dies zu einer Kürzung oder Versagung der Prämie (Agrarförderung) führen.
Sie erhalten Ende 2024 / Anfang 2025 von der Tierseuchenkasse einen Meldebogen für die Tierzahlmeldung. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine Online-Meldung (auch über QR-Code möglich) vorzunehmen. Im Begleitschreiben zum Meldebogen ist die Durchführung der Online-Meldung ausführlich beschrieben.
Hinweise zur Meldung Schweine
- Reiner Mastbetrieb:
Hier bitte nur die Gesamtzahl der Tiere melden, die höchstens an einem Zeitpunkt im Jahr auf dem Betrieb gehalten werden, unabhängig von der Gewichts- und Alterskategorie (entspricht in der Regel den Stallkapazitäten). - Reiner Zuchtbetrieb:
Hier bitte die Gesamtzahl der Tiere melden, die höchstens an einem Zeitpunkt im Jahr auf dem Betrieb gehalten werden, unabhängig von der Alters- und Gewichtskategorien. Saugferkel werden separat erfasst, da diese nicht beitragsrelevant sind. - Gemischtbetrieb:
Hier bitte die Gesamtzahl der Tiere melden, die höchstens an einem Zeitpunkt im Jahr auf dem Betrieb gehalten werden, unabhängig von der Alters-, Gewichts- und Nutzungskategorien. Saugferkel werden separat erfasst, da diese nicht beitragsrelevant sind. - Hobbyhaltungen:
Angaben zu den oben genannten Nutzungsarten sind nicht erforderlich. Bitte Hobbyhaltung ankreuzen und gegebenenfalls Freilandhaltung sofern diese praktiziert wird.