Aktuelles zur BHV-1 Bekämpfung in NRW

Kühe am Fressgitter Haus RiswickBild vergrößern

Gemeinsame Informationsveranstaltung für Rinderhalter der Veterinärämter Kleve, Wesel, Viersen, Krefeld, Duisburg, Oberhausen, Mülheim a. d. Ruhr, Essen, Düsseldorf, Neuss, Mönchengladbach und der Landwirtschaftskammer – Tierseuchenkasse – NRW

Parallel zur Agrarmesse GreenLive in Kalkar fand am 04.12.2018 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Aktuelles zur BHV-1 Bekämpfung in NRW“ statt.

Anlass für die Informationsveranstaltung war, dass im zurückliegenden Jahr - seit der Artikel 10-Anerkennung BHV 1 für NRW und Gesamtdeutschland - der Ausbruch bzw. der Verdacht des Ausbruches der anzeigepflichtigen Tierseuche BHV 1 in NRW in 40 Fällen amtlich festgestellt worden war.

Die erforderlichen BHV 1-Bekämpfungsmaßnahmen waren für die betroffenen Rinderhalter psychisch extrem belastend. Trotz der Entschädigungszahlungen durch die Tierseuchenkasse - für über 5000 Rinder, mit Gesamtkosten von ca. 3,3 Mio. Euro – entstanden deutliche wirtschaftliche Verluste für die betroffenen Betriebe.

Deshalb sollen alle Rinderhalter für die Erkrankung BHV 1, deren Eintragsrisiken und die Folgen einer BHV 1-Infektion sensibilisiert werden. Es soll aufgezeigt werden, wie Tierhalter ihre Bestände durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen schützen können.

Frau Bauer (Veterinäramt Kreis Kleve) und Frau Dr. Diekmann (Veterinäramt Kreis Wesel) informierten über die Rechtsvorgaben bei der Bekämpfung der BHV 1 und über möglichen Konsequenzen für die Betriebe bei einer Infektion der Rinder mit BHV 1 für betroffene Betriebe. Anschließend stellte Herr Dr. Heimberg vom Rindergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW die biologischen Besonderheiten des Herpesvirus, seine Verbreitungswege, bestehende Infektionsrisiken sowie notwendige Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Rinderbetrieben vor. Abschließend zeigte Frau Dr. Kaeppel (Tierseuchenkasse NRW) auf, welche Entschädigungsansprüche im Rahmen eines BHV 1-Ausbruches für den Rinderhalter entstehen und welche Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt sein müssen.

Die rege Diskussion im Anschluss an die Fachvorträge machte deutlich, dass Aufklärung zum Thema BHV 1 trotz Erreichen des Artikel 10-Status für Gesamtdeutschland nach wie vor ein bedeutendes Thema ist.

Die Präsentationen der drei Vorträge stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung. Es gilt das gesprochene Wort.