Informationen zur Betriebsteilpflege von Bienenhaltungen

Bienenhalter sind nach §1a Bienenseuchenverordnung bei der Tierseuchenkasse NRW registriert und besitzen eine oder mehrere Betriebsregistriernummern.

Der Hauptstandort der Bienenvölker wird mit einer Betriebsregistriernummer registriert, alle weiteren Standorte im gleichen Kreis werden zurzeit unter der bestehenden Registriernummer als Betriebsteil erfasst. Betriebsteile haben somit keine eigene Registriernummer.

Kreisübergreifenden Standorten wird eine Registriernummer vergeben und mit der Ursprungsnummer verknüpft, um dem Veterinäramt des anderen Kreises eine Identifikation der Bienenvölker zu ermöglichen.

Die Tierseuchenkasse NRW möchte alle Bienenhalter darüber informieren, dass

Betriebsteile ab 2025 nicht mehr von der Tierseuchenkasse NRW gepflegt bzw. verwaltet werden.

Bitte kontrollieren Sie, ob Sie für jeden Hauptstandort in dem betreffenden Kreisgebiet eine Registriernummer besitzen.

WICHTIG: Betriebsteilstandorte, die nicht dauerhaft von Ihren Bienen belegt werden, sind nicht mehr meldepflichtig bei der Tierseuchenkasse NRW. Die Information über diese Betriebsteile müssen dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden (§5 Bienenseuchenverordnung).

Bei der jährlichen Tierzahlmeldung müssen Sie uns weiterhin Ihren Jahreshöchstbesatz aller Völker für den Hauptstandort des jeweiligen Kreisgebietes melden. Sofern Sie Bienenvölker zeitweise im gleichen Kreisgebiet halten (Betriebsteile), teilen Sie dies dem zuständigen Veterinäramt mit.