Kostenübernahme für Blutuntersuchungen in Beständen mit klinischem Verdacht auf eine Infektion mit BTV-3
Klinisch kranke Rinder, Schafe und Ziegen, die Symptome einer möglichen Infektion mit dem BTV-3-Virus zeigen, müssen dem Hoftierarzt vorgestellt und mittels einer Blutprobe auf BTV-3 untersucht werden. Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist der Tierhalter in der Pflicht, Verdachtsfälle von BTV-3-Infektionen abklären zu lassen und der Verdacht ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Zur Abklärung sind drei Blutproben je epidemiologischer Einheit (pro Betrieb, Betriebseinheit bzw. Stall, nach Einschätzung des Hoftierarztes) zur Untersuchung auf BTV-3 zu entnehmen und an eine Landesuntersuchungseinrichtung zu senden. Auf dem Untersuchungsantrag ist „BTV-3-Verdacht“ zu vermerken – dies hat zur Folge, dass die Kosten für die Untersuchung vom Land NRW getragen werden und keine Rechnung an den Tierhalter gestellt wird. Die Kosten für die Blutprobenahme sind jedoch vom Tierhalter selbst zu tragen.
Damit der vom Tierhalter beauftragte Tierarzt den notwendigen Untersuchungsantrag für den Betrieb in der HIT-Datenbank generieren kann, muss ihm für HIT eine „Hoftierarzt-Vollmacht“ erteilt werden.
Sofern unspezifische Bestandsprobleme auftreten, die eine Verdacht auf BTV3 nicht begründen, steht jedem Tierhalter weiterhin zur Abklärung der Krankheitsursache das Früherkennungssystem für Rinder, Schafe und Ziegen der Tierseuchenkasse zur Verfügung.
Die Tierseuchenkasse übernimmt dabei die Untersuchungskosten für weitergehende Untersuchungen, wenn eine repräsentative Stichprobe (Proben von ca. 10 Tieren) eingesandt wird.
Den entsprechenden Begleitschein zum HIT-Antrag mit den Beihilfevoraussetzungen finden Sie hier: