Änderungen der Beihilfe zu den Impfstoffkosten BTV 3
Damit möglichst viele Schafhalter die Impfung nutzen, wird die Beihilfe zu den Impfstoffkosten BTV 3 trotz knapper Kassenlage je Impfung von 1 € auf 1,50 € angehoben. Neben der einmaligen Impfung ist auch die Finanzierung einer Boosterung nach 3-4 Wochen mit einer Beihilfe von 1,50 € bezuschusst, wenn der Tierhalter in Abstimmung mit dem Impftierarzt dies für erforderlich hält.
Die Rinderhalter haben Anspruch auf eine Beihilfe wie bisher von 2 € je Impfung.
Die Gesamtbestandsimpfung ist keine Voraussetzung mehr, auch die Impfung von Teilbeständen wird bezuschusst.
Voraussetzung für den Erhalt der Beihilfe ist:
- die schriftliche Antragsstellung: Antrag auf Beihilfe zu den Impfstoffkosten für die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit - BTV 3
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- die Einhaltung der Melde- und Beitragspflicht der Tierseuchenkasse.
Merkblatt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Informationen zum aktuellen BTV-3-Infektionsgeschehen und dem möglichen Schutz empfänglicher Nutztiere vor einer BTV-3-Infektion (PDF)