Die Beihilfe zu den Impfstoffkosten BTV 8 bei Rindern wird zum Jahresende 2023 eingestellt
Nachdem Deutschland in den Jahren 2006-2009 von der
Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen betroffen war, war es von
2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche.
Im September 2015 waren in Frankreich erneut BTV 8-Fälle
aufgetreten. Der erste neue Fall in Deutschland wurde Ende 2018 in
Baden-Württemberg festgestellt, gefolgt von einem Verdachtsfall in
Rheinland-Pfalz, dessen Restriktionszone in das südliche Landesgebiet von NRW
hineinreichte.
Aufgrund dieser Neuinfektionen und der Risikoanalyse des
Friedrich-Löffler-Institutes hatte der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse im
Januar 2019 im Umlaufverfahren eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen
BTV 8 bei Rindern in Höhe von 1 €/ Impfdosis beschlossen, um rinderhaltende
Betriebe beim Schutz gegen BTV 8 und der Gesunderhaltung der Rinderbestände
finanziell zu unterstützen.
Erfreulicherweise ist eine flächenhafte Ausbreitung des
Virus, wie im Seuchenzug ab 2006, ausgeblieben und seit dem 02.06.2023 ist
Deutschland (wie auch Belgien) wieder als BTV-frei gelistet (DVO (EU) 2023/1071
zur Änderung der DVO (EU) 2021/620 – am 02.06.2023 im Amtsblatt der EU
veröffentlicht). Aufgrund der BTV-Freiheit ist eine Beihilfe zur Bekämpfung von
BTV 8 damit nicht mehr notwendig, sondern allenfalls als prophylaktische
Maßnahme sinnvoll.
Deshalb hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse in
seiner 51. Sitzung am 30.08.2023 die Aufhebung der Beihilfe zum 31.12.2023
beschlossen.
D.h. für Impfungen, welche bis einschließlich 31.12.2023
durchgeführt werden, kann die Beihilfe noch gewährt werden, auch wenn die
Abrechnung in 2024 erfolgt. Für Impfungen ab dem 01.01.2024 wird keine Beihilfe
mehr gewährt.