Tierhalterwechsel/Betriebsinhaberwechsel bitte rechtzeitig ankündigen
Rechtsvorgaben der Europäischen Union erfordern eine geänderte Vorgehensweise beim Tierhalterwechsel bzw. einer Umfirmierung. Wenn die Betriebsregistriernummer aus einer standortbezogenen Nummer für die Tierhaltung (HIT) und einer personenbezogenen ZID-Nummer für die Prämienbeantragung besteht, ist eine Weitergabe der Betriebsregistriernummer an den neuen Tierhalter/Betriebsinhaber nicht mehr möglich.
Bei einer Betriebsübernahme oder erstmaligen Niederlassung wird daher künftig immer eine neue Nummer für die Tierhaltung und eine weitere Nummer für die Prämienantragstellung vergeben. Für die Tierhaltung bedeutet dies, dass damit eine Reihe von Maßnahmen notwendig werden, wie z.B. Ummeldung der Rinder in der HIT-Datenbank (ggfs. mit Unterstützung des LKV), Änderungen in der Tierarzneimittel-Datenbank, Neuvergabe von Vollmachten, Ummeldung bei QS-Agrar, Initiative Tierwohl. Damit alles reibungslos verläuft, ist es sinnvoll, einen beabsichtigten Tierhalter-/Betriebsinhaberwechsel möglichst 4 bis 6 Wochen vorher anzukündigen und die neue HIT-Nummer bereits vorab zu beantragen.
Ein rückwirkender Wechsel zu einem früheren Zeitpunkt ist aufgrund bereits erfasster und verarbeiteter HIT-relevanter Daten (Tierbewegungen, Geburten, Untersuchungsergebnisse…) nicht möglich.