Informationen zum Beitrag 2025
Die Versendung der Beitragsbescheide 2025 durch die Tierseuchenkasse ist für Ende März geplant und wird in mehreren Etappen erfolgen.
In diesem Jahr wird für Rinder, Ziegen und Geflügel ein Beitrag erhoben. Die Tierarten Pferde, Schweine, Schafe, Bienen und Gehegewild sind in diesem Jahr beitragsfrei. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten für Entschädigungen, Beihilfen und Verwaltung sowie der benötigten Rücklagen zur Deckung der Kosten im Seuchenfall.
Für die Tierarten Pferde, Schweine, Schafe, Bienen und Gehegewild bedeutet dies für das Jahr 2025, dass die errechnete Rücklage erreicht ist, die zu erwartenden Kosten für 2025 gedeckt sind und somit keine Beitragserhebung notwendig und möglich ist. Sofern es zu erheblichen, nicht planbaren Seuchenausbrüchen in 2025 kommen sollte, müsste die Rücklage der jeweiligen Tierartenkasse durch eine Nachveranlagung ausgeglichen werden.
Die Beitragserhebung für Rinder, Ziegen und Geflügel wird für Entschädigungen bzw. für Rücklagen und Beihilfen verwendet.
Die Tierseuchenkasse erhebt 2025 folgende Beiträge:
Pferde, Schweine, Schafe, Bienen und Gehegewild
- beitragsfrei -
Rinder
je Tier = 2,60 €
Ziegen
je Tier = 0,90 €
Geflügel
- Kleinstbestände (mit verschiedenen Geflügelarten bis 50 Tiere) = 10,00 €
- Legehennen/Junghennen= 0,02 €
- Masthähnchen/Bruderhähne = 0,01 €
- Elterntiere (Hühner) = 0,05 €
- Putenhähne = 0,18 €
- Putenhennen = 0,13 €
- Putenküken = 0,02 €
- Gänse = 0,18 €
- Gänseküken = 0,02 €
- Enten = 0,03 €
- Entenküken = 0,01 €
Der Mindestbeitrag beträgt 10,00 € und wird bei der Haltung mehrerer beitragspflichtiger Tierarten nur einmal erhoben.
1. Versand der Bescheide
Wenn für Sie eine Beitragspflicht besteht und Sie dem Versand von Schriftverkehr per Mail zugestimmt haben, erhalten Sie eine E-Mail, sobald der Bescheid im Onlineportal unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de zum Download bereitgestellt wurde.
Sollten Sie beitragspflichtige Tierarten halten und dem Versand von Schriftverkehr auf elektronischem Wege nicht zugestimmt haben, erhalten Sie den Beitragsbescheid per Post.
Für Tierhalter, die ausschließlich beitragsfreie Tierarten halten und dem Versand von Schriftverkehr per Email nicht zugestimmt haben, besteht die Möglichkeit den Beitragsbescheid Ende März im Onlineportal unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de abzurufen. Bitte hinterlegen Sie Ihre Emailadresse im Onlineportal, damit wir Sie in Zukunft per Mail informieren können.
Eine Versendung per Post erfolgt bei Beitragsbescheiden ohne Forderung nicht, um die Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten.
Eine Anleitung für unser Onlineportal finden Sie hier:
Anleitung Onlineportal Tierseuchenkasse1 MByte
2. Kontrolle der Bescheide
Die Tierseuchenkasse NRW bittet alle Tierhalter die Tierzahlen im Beitragsbescheid zu kontrollieren, da sie relevant für den Erhalt von Beihilfen und Entschädigungen sind. Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Bescheid fehlerhaft ist, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich schriftlich an die Tierseuchenkasse NRW zu wenden. Grundsätzlich ist gegen die Bescheide der Tierseuchenkasse NRW das Rechtsmittel der Klage vorgesehen, aber in der Regel kann der Bescheid korrigiert werden, so dass der Klageweg nicht beschritten werden muss.
3. Zahlung des Beitrags
Beachten Sie die Zahlungsfrist der Beitragsbescheide. Wenn die Zahlung der
Beiträge nicht fristgerecht erfolgt, wird eine Mahngebühr in Höhe von 6,00 €
fällig und es fallen gegebenenfalls Säumniszuschläge an. Bitte beachten Sie auch
die zweite Seite des Beitragsbescheides, dort sind gegebenenfalls offene
Forderungen aus den Vorjahren aufgeführt. Sie haben die Möglichkeit der
Tierseuchenkasse NRW ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann im
Onlineportal www.tierzahlenmeldung-nrw.de
eingerichtet werden, oder Sie verwenden den zur Verfügung gestellten Vordruck:
SEPA Mandat Tierseuchenkasse NRW
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Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse gern zur Verfügung: Telefon 0251 28982-0.