Düngung und Nährstoffdokumentation

Der Gesetzgeber hat den Bereich der Düngung zum Schutz des Grundwassers relativ stark reguliert. Für landwirtschaftliche Betriebe spiegelt sich das darin wider, dass bereits vor Beginn der Düngung der Düngebedarf ermittelt werden muss. Parallel muss geprüft werden, ob die jeweiligen Düngemittel derzeit ausbracht werden dürfen, oder der Sperrfrist unterliegen. Da für einige kleinere und wenig tierhaltungsintensive Betriebe Ausnahmen gelten, empfehlen wir zunächst die Erstellung eines Wirtschaftsdüngerchecks, der auch das für Ihren Betrieb notwendige Maß an Dokumentationen ermittelt.

Nach erfolgter Düngung muss diese innerhalb von 2 Tagen nach der Ausbringung dokumentiert werden. Wie für die Düngebedarfsermittlung bietet sich hierfür das Düngeportal der Landwirtschaftskammer an: www.duengeportal-nrw.de

Im Anschluss an das abgeschlossene Erntejahr müssen gesamtbetriebliche Betrachtungen als jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz (Anlage 5) und auf einigen Betrieben als Stoffstrombilanz erstellt werden.

Zur Erstellung des Wirtschaftsdüngerchecks, der Düngebedarfsermittlung, Unterstützung bei der Dokumentation nach der Ausbringung, der Aufstellung des jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatzes und der Stoffstrombilanz stehen Ihnen Wilma Herick und Leona Leichhauer zur Verfügung. Nehmen Sie entweder telefonisch Kontakt auf, oder schicken Sie den ausgefüllten Auftrags- und Datenerhebungsbogen an: duengung.coe@lwk.nrw.de oder per Fax an: 02541 910 96342.

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