Düngung, Nährstoff- und Pflanzenschutzdokumentation
Düngung und Nährstoffdokumentation:
Zum Schutz des Grundwassers unterliegt die Düngung strengen gesetzlichen Vorgaben. Bereits vor Beginn der Düngung muss der jeweilige Düngebedarf ermittelt sein. Zusätzlich ist zu prüfen, wann die geplanten Düngemittel aufgebracht werden dürfen.
Der Wirtschaftsdüngercheck legt den erforderlichen Umfang der Dokumentation für Ihren Betrieb fest und weist die betriebsindividuelle Norg-Obergrenze aus. Die Berechnung erkennt zudem Ausnahmen von der Dokumentationspflicht; die Voraussetzungen hierzu sind nicht nur von der Betriebsgröße abhängig.
Die Düngungsmaßnahmen sind spätestens 14 Tage nach der Aufbringung zu dokumentieren. Für die Düngebedarfsermittlung und die Dokumentation bietet sich das Düngeportal der Landwirtschaftskammer NRW an: www.duengeportal-nrw.de
Im Anschluss an das abgeschlossene Erntejahr müssen gesamtbetriebliche Betrachtungen als jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz (Anlage 5) erstellt werden.
Dokumentation der Pflanzenschutzanwendung für berufliche Anwender:
Mit der Änderung des Art. 67 der VO (EU) 1107/2009 und der DVO 2025/2203 besteht ab dem 01.01.2026 die Pflicht zu einem erweiterten Aufzeichnungsumfang von PSM-Anwendungen (z.B. Zulassungsnummer, EPPO-Code, …) innerhalb einer 30-Tage-Frist. Ab dem 01.01.2027 besteht zudem die Pflicht einer elektronischen, maschinenlesbaren Dokumentation der PSM-Anwendungen. Eine Ausnahme zur Dokumentation für z.B. kleinere Betriebe gilt hier nicht. Das Düngeportal stellt auch hier die technische Voraussetzung dieser Verpflichtung kostenlos zur Verfügung: www.duengeportal-nrw.de.
Weitere Informationen zur Dokumentation von PSM-Anwendungen finden sie hier:
Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen - Neue Vorgaben ab 2026
Die Kreisstellen im Westmünsterland unterstützen Sie gerne!
Unsere Kollegen im Agrarbüro stehen als Ansprechpartner zur Verfügung bei
- Wirtschaftsdüngerchecks
- Anbau- und Düngeplanungen
- Düngedokumentationen
- Aufstellungen des jährlichen betrieblichen Nähstoffeinsatzes „Anlage 5“
- Digitalen Pflanzenschutzdokumentationen
und vielem mehr!
Nehmen Sie entweder telefonisch Kontakt auf oder schicken Sie den ausgefüllten Auftrags- und Datenerhebungsbogen an: duengung.wml@lwk.nrw.de.
Ansprechpartner
- Große-Enking, Heribert, Telefon: 02541 910- 254
- Herick, Wilma, Telefon: 02541 910-342
- Quante, Mika, Telefon: 02861 9227-42
- Roosmann, Hendrik, Telefon: 02861 9227-43