Düngeverordnung zur Gülledüngung

Erlaubt – Verboten: Rechtsgrundlagen bei der Ausbringung der Gülle

Rechtsgrundlage für die Anwendung von Düngemitteln, dazu gehört auch Gülle, ist die Düngeverordnung (DüV) aus dem Jahr 2020. In ihr wird die sogenannte „gute fachliche Praxis“ für die Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geregelt. Die wichtigsten Regeln für die Anwendung von flüssiger Gülle und Gärresten sind nachfolgend beschrieben.

Sperrfristregelung: keine Gülleausbringung in diesem Zeitraum

Da die Vegetation für einen gewissen Zeitraum im Jahr ruht haben die Pflanzen in dieser Zeit auch keinen Nährstoffbedarf. Der Gesetzgeber hat deshalb eine „Sperrfrist“ für Ackerland und Grünland bestimmt, in dessen Zeiträumen Gülle auf keinen Fall ausgebracht werden darf.


Wann und wie darf man Gülle ausbringen?

Gülle ist ein wertvoller Dünger, in dem alle für Pflanzen wichtige Nährstoffe enthalten sind. Gülle darf den Pflanzen nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die Pflanzen tatsächlich einen Bedarf haben und wenn darüber hinaus die Boden- und Witterungsverhältnisse dies zulassen.


Wann darf man keine Gülle ausbringen?

Ziel ist, dass die Gülle schnell in den Boden eindringen soll, damit einerseits die gasförmigen Nährstoffverluste und die Geruchsbelästigung reduziert werden und die Nährstoffe weiterhin schnell von den Bodenpartikeln gebunden werden können. Bei der Gülleausbringung muss gewährleistet werden, dass die Nährstoffe nicht ins Oberflächen- oder Grundwasser gelangen.


Wer und was werden kontrolliert?

Alle Landwirte, die wesentliche Mengen an Dünger, also auch Gülle, auf ihren landwirtschaftlich genutzten Flächen verteilen, müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen einhalten. Das wird von verschiedenen Behörden überprüft. Auch Bedienstete der Landwirtschaftskammer führen Kontrollen durch.


Austausch von Nährstoffen: Nährstoffbörsen

Da sich die Betriebe in den viehstarken Regionen mit der Zeit stark vergrößert haben, ist dort die zur Verfügung stehende Fläche für die Verteilung der Gülle immer knapper geworden. Auf der anderen Seite werden in den Ackerbauregionen immer dringender organische Dünger benötigt. Deshalb ist vor einigen Jahren offiziell eine sogenannte „Nährstoffbörse NRW“ eingerichtet worden, mit deren Hilfe eine Vermittlung der Nährstoffe zwischen den Regionen stattfindet.