Nitratdienst Januar 2021

ZwischenfruchtBild vergrößern
Früh gehäckselte und bereits wieder ausschlagende Zwischenfrucht.

Das Jahr startet trüb und feucht

Der Nitratdienst berichtet über die Entwicklung des mineralischen Bodenstickstoffs unter den Referenzflächen in NRW im Zeitraum von Anfang Dezember bis Mitte Januar. Im sechswöchigen Beobachtungszeitraum ließ sich die Sonne nur selten blicken und die Witterung lässt sich allgemein als trüb und feucht beschreiben. Die Niederschlagsmenge in ganz NRW entsprach mit durchschnittlich 107 mm etwas mehr als dem langjährigen Mittel. Vor allem die Mitte des Monats Dezember war vielerorts regenreich bei recht milden Temperaturen, teils im zweistelligen Plusbereich. Über den Jahreswechsel bis Mitte Januar sanken die Luft- und leicht verzögert auch die Bodentemperaturen und brachten frostige Nächte. Anfang Januar kam in den höheren Lagen der Niederschlag folglich als Schnee herunter und bescherte weiße Landschaften und winterliche Vegetationsruhe. Auf leichten Böden lag die Bodenfeuchte landesweit, gemessen an der nutzbaren Feldkapazität (nFK), in 0 –60 cm Tiefe unter Gras durchschnittlich bei über 100 %. Auf schweren Böden hingegen lag sie im Süd- und Nordwesten des Landes nur bei ca. 80 – 95 %.

Erhöhter Stickstoffgehalt meist in tieferen Bodenschichten

Nahezu auf allen Referenzflächen konnte die Nmin-Probe bis 90 cm Tiefe gezogen werden. Auf einigen Flächen lässt sich vor allem in den beiden tieferen Bodenschichten (30 – 60 cm und 60 – 90 cm) ein hoher Stickstoffgehalt nachweisen. Dieser Effekt lässt sich nicht nur auf leichten Böden, wie der Wintergerste-Fläche in Rheda-Wiedenbrück, auf der 67 kg N/ha in 60 – 90 cm Tiefe gemessen wurden, ablesen. Auch vermehrt auf mittelschweren Böden, wie den Winterweizen-Flächen in Buir und Schwerte, auf denen 84 kg N/ha beziehungsweise 134 kg N/ha in 30 – 90 cm Tiefe vorliegen, wurde dieses Phänomen nachgewiesen. Dies zeigt, dass in den letzten Wochen gefallener Niederschlag zu Sickerwasserbildung und Verlagerungs- und Auswaschungsverlusten des mobilen Stickstoffs im Boden führte. Tendenziell ist der Nmin-Gehalt unter Flächen, auf denen Wintergetreide eingesät wurde, im Vergleich zum Vormonat gesunken. Flächen, auf denen Zwischenfrüchte stehen, zeigen überwiegend einen Anstieg des Bodenstickstoffgehaltes und höhere Werte in den beiden oberen Bodenschichten (0 – 30 cm und 30 – 60 cm). Der Frost ließ nicht winterharte Zwischenfrüchte, wie den Senf, selten komplett, meist aber zum Großteil, abfrieren. Die abgestorbenen Pflanzenteile geben nun Stickstoff frei. Auf der Senf-Fläche in Vettweiß-Gladbach erhöhte sich der Nmin-Gehalt beispielsweise um 45 kg N/ha, in Xanten sogar um 65 kg N/ha. Winterharte Zwischenfrüchte wie der Ölrettich wachsen weiter, wenn auch verlangsamt, und nehmen mobilen Bodenstickstoff wie Nitrat und Ammonium weiterhin auf. Soll die Folgekultur gedüngt werden, schreibt die Düngeverordnung 2020 vor, dass Zwischenfrüchte auf nitratbelasteten Flächen ab 2022 nicht vor dem 15. Januar umgebrochen werden dürfen (Ausnahmen möglich).

Anhaltende Ausbringverbote für N-haltige Düngemittel

Zurzeit gilt für N-haltige Düngemittel (> 1,5 % Stickstoff in der Trockenmasse) weiterhin ein Aufbringverbot bis zum 31. Januar. Im Beobachtungszeitraum erfolgte keine Düngung der Referenzflächen und die Stickstoffdynamik im Boden lässt sich somit durch rein natürliche Prozesse erklären. Auf nicht nitratbelasteten Flächen darf seit dem 16. Januar wieder Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren ausgebracht werden, wohingegen auf nitratbelasteten Flächen für diese Düngemittel die Sperrfrist bis zum 31. Januar einzuhalten ist. Grundsätzlich gilt, dass mit der neuen Düngeverordnung 2020 keine Aufbringung mehr auf gefrorenen Boden, auch nicht von Kompost oder Festmist, gestattet ist. Seit dem 01. Januar ist die neue Landesdüngeverordnung 2021 mit neuer Kulisse der nitratbelasteten und eutrophierten Flächen in Kraft. Zum Dokumentieren der Düngebedarfsermittlung und erfolgten Düngung bietet die Landwirtschaftskammer NRW seit Anfang Januar zusätzlich zu den bisherigen Dokumentationsformularen nun online das Düngeportal NRW an (www.duengeportal-nrw.de).

Autor: Samira Bauerfeind